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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.28

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€ 197.000,-Delta €: € 1.074,70
Gewerk: ELT-Installation
Bestbieter (vor vertiefter Prüfung): EAE
Stöckl
Angebotspreis € (netto): € 488.655,20
Schätzpreis € gerundet (netto) Basis: LV:
€ 530.000,-Delta €: € 41.344,80
Die übrigen Gewerke werden noch geprüft
bzw. ausgeschrieben und sind in den Kosten noch mit Schätzpreisen hinterlegt.
Erfreulicherweise können aus heutiger Sicht
die im Projektbericht angeführten Kosten
um ca. € 0,95 Mio. unterschritten werden.
Die IIG geht nach den bisherigen Planungen, der am 08.09.2022 erfolgten Bauverhandlung und dem nunmehr vorliegenden
Baubescheid vom 13.10.2022 (Einspruchsfrist vier Wochen) davon aus, dass ein Baubeginn vor dem Hintergrund der KIP-Förderung noch im Jahr 2022 möglich ist. Die voraussichtliche Fertigstellung ist im Spätherbst 2024 vorgesehen.
Das vorliegende Projekt ist in den Jahresvoranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck 2021 (€ 0,30 Mio. Planung) 2022
(€ 0,85 Mio.) und 2023 (€ 1,85 Mio.) budgetiert und auch in der Mittelfristplanung 2024
(€ 2,80 Mio.) veranschlagt. Sohin für 2022,
2023 und 2024 zusammen € 5,50 Mio.
Die derzeit von der IIG für 2024 (Seite 8/11
des Projektberichtes) angeführten weiteren
Budgetmittel "BFI Neubau Fahrzeughalle" in
Höhe von € 1,21 Mio. und für den "BFI Zubau Verwaltung" in Höhe von € 1,59 Mio.
sollen von der IIG in der Budgetanmeldung
für das Jahr 2024 unter der Haushaltsstelle
Vp. 1/162010-786100 - HHSt:
P2021_BFI_NEUBAU AOB 182 angemeldet
werden. Für Anfang 2025 sind die restlichen
(sofern notwendig angepassten) Mittel in
der Mittelfristplanung in Höhe von rund
€ 0,4 Mio. als abschließende Mittel vorzusehen.
Sollten im Verlaufe der Baumaßnahmen
noch weitere Verringerungen der Angebotspreise eintreten, wäre seitens der IIG nach
Abstimmung mit der erweiterten begleitenden Kontrolle (EBK) ebenfalls fristgerecht
die budgetäre Bedeckung bzw. deren Änderung bei der Mag.-Abt. IV, Finanz-, WirtGR-Sitzung 24.11.2022

schafts- und Beteiligungsverwaltung, anzumelden. Gleiches gilt für unerwartete Preissteigerungen.
Nach Vorliegen der Rechtskraft des Baubescheides vom 13.10.2022 und Baubeginn
wird zur Entlastung des städtischen Haushaltes um KIP-Förderungsmittel (Kommunales Investitionsprogramm) zeitgerecht vor
Jahresende angesucht. Derzeit können im
Sinne der KIP-Fördermaßnahmen für dieses Projekt noch rund € 2,80 Mio. angesprochen werden (sollte ein anderes KIPProjekt kurzfristig noch wegfallen, könnte
die Fördersumme allfällig noch um rund
€ 0,40 Mio. erhöht werden).
Hinsichtlich Einsparungen im Projekt wird
auf die vorliegende Replik der IIG vom
17.10.2022 sowie die Erläuterungen der BFI
vom 19.10.2022 und die aktuellen Ergebnisse von Ausschreibungen für Teilgewerke
vom 31.10.2022 verwiesen. Auf Grund der
vorstehenden Ausführungen zum gesamten
Bauvorhaben der BFI am Standort Hunoldstraße 17 ist davon auszugehen, dass die
baulichen Verbesserungen und technischen
Neuerungen für die nächsten 10 bis
20 Jahre ausreichen werden.
GR Mag. Stoll: Prinzipiell gefallen mir alle
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit
immer sehr gut. Allerdings habe ich bei diesem Beschluss schon zwei bzw. drei Punkte
gesehen, die mir ein wenig Unbehagen bereiten. Da wir immer kaufmännisch sorgfältig handeln wollen, muss ich hier leider Gottes schon erwähnen, dass der Baukostenindex nicht derart hoch ist. Bei der Schätzung
bzw. bei der Kostenaufstellung sehen wir
gegenüber dem Voranschlag eine Anhebung von zirka 50 %. Das ist für mich schon
eine kleine Kostenexplosion, wissend, dass
der Baukostenindex nicht in dem Ausmaß
gestiegen ist.
Zweitens möchte ich über den Standort
noch etwas ausführen. Wenn man mit ExpertInnen spricht, erwähnen diese immer,
dass im Falle eines Brandes im Westen oder Osten der Stadt gewisse Zeitlimits einzuhalten sind. Ich weiß nicht, ob diese Zeiten gewährleistet sind, wenn im Westen der
Stadt ein Problem auftritt.
Wir sanieren jetzt die Hauptfeuerwache und
gleichzeitig kann dann in ein oder zwei Jahren der Ruf kommen, dass im Westen der
Stadt auch ein Standort realisiert werden