Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.56

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27.

IV 16987/2022
Zu ZI. GfGR/107/2019
Einrichtung eines Kautionsfonds

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 23.11.2022:
Die Einrichtung eines Kautionsfonds sowie
die beiliegenden Richtlinien für einen Kautionsbeitrag, Stand 22.11.2022 werden beschlossen.
Die Richtlinien für einen Kautionsbeitrag
wurden am 04.10.2022 im Ausschuss für
Soziales und Wohnungsvergabe vorgestellt
und einstimmig beschlossen.
GR Mag. Plach: Wir freuen uns, dass der
Antrag, der von unserer Seite gekommen
ist, nach langer Vorlaufzeit nun zur Umsetzung kommt. Ich möchte mich bei AV Christian Zabernig und Jasmin Kompatscher aus
dem Büro des Bürgermeisters bedanken,
die sich gemeinsam mit StRin Mag.a Mayr
eingebracht haben. Wir haben sehr intensiv
an den Richtlinien gearbeitet. Das ist ein
wichtiges zusätzliches Angebot, das wir in
der Stadt schaffen. Bei privaten Vermietungen können wir ein zinsloses Darlehen in
Höhe von € 1.500,-- für eine Kaution oder
für andere mit einem Umzug verbundenen
Kosten gewähren. Menschen, die sonst
keine Sozialleistungen oder Ansprüche auf
Zuschüsse bei einem Umzug haben, der immer mit einer hohen Kostenbelastung verbunden ist, werden diese in Anspruch nehmen. Wir haben einen Lückenschluss nach
dem Vorbild anderer Städte geschaffen.
Es ist uns gelungen, erstens von der Höhe
und zweitens von den Möglichkeiten, die
geboten werden, eine bessere Variante zu
bieten. Wir blicken schon einer ersten Antragstellung und einer Evaluierung entgegen. Daran gilt es konsequent weiter zu arbeiten, um ein Angebot zu schaffen, das für
ganz viele Menschen in der Stadt
Innsbruck eine wichtige Ergänzung und Unterstützung in einer ganz besonderen Zeit
sein kann. Herzlichen Dank.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
23.11.2022 (Seite 992) wird angenommen.

28.

I-S-20000-214
Brand in der Winternotschlafstelle
Richard-Berger-Straße 10, erforderliche Maßnahmen, Nachtragskredit gemäß § 33 Abs. 1 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 23.11.2022 gemäß § 33 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 zur nachträglichen Kenntnisnahme:
Wegen Brandschäden infolge eines am vergangenen Sonntag, den 20.11.2022, ausgebrochenen Brandes in der Winternotschlafstelle Richard-Berger-Straße 10 sind umgehend bauliche Adaptierungen der Heizanlage zur Steigerung der Betriebssicherheit
erforderlich.
Zwecks Beauftragung der entsprechenden
Maßnahmen seitens der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) ist die Beschaffung und Umschichtung budgetärer Mittel
aus dem städtischen Sozialbudget notwendig.
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme
spricht sich der Stadtsenat auf der gesetzlichen Grundlage des § 33 Abs. 1 Innsbrucker Stadtrecht (IStR) für die Genehmigung
eines Nachtragskredites in Höhe von
€ 40.000,00 (einhergehend mit einer zu erfolgenden Übertragung des genannten Betrages vom Sachkonto Vp. 1/429000757200 auf das Sachkonto Vp. 1/429000042100) aus.
Die Mag.-Abt. V, Soziales, wird mit der finanziellen Abwicklung beauftragt.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Ich danke, dass wir die Sache im Notrecht abwickeln konnten. Es gab diese Woche einen Brand in der Notschlafstelle
Richard-Berger-Straße, welche vom Roten
Kreuz betrieben wird. Ich bin sehr froh, dass
wir den Betrieb aufrechterhalten können.
Durch das schnelle Eingreifen der Berufsfeuerwehr konnte vieles abgewehrt werden.
Wir haben schnell alle an einem Strang gezogen, um dort den Betrieb weiterführen zu
können.
Für die Reparaturarbeiten erhielten wir Unterstützung vom Land Tirol. Gemeinsam mit
der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG

GR-Sitzung 24.11.2022