Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.72
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Der zweite große Punkt im Bericht sind die
Verwendungszulagen. Da herrscht bis
heute bei Bgm. Willi und auch bei der ehemaligen Amtsvorständin eine recht lockere
Haltung dazu und kommt so in der Art herüber: "Was die Kontrollabteilung hier anmerkt, da wissen wir nicht, ob das so
stimmt."
Verwendungszulagen gehen von einem gewissen Grundgehalt aus. Das ist die Dienstklasse fünf, Gehaltsstufe zwei. Ich darf nur
den Wert nennen, der jetzt im Moment gültig ist. Das sind € 2.814,04 brutto. Das ist
der Ausgangspunkt. Die Sonderverträge mit
den Verwendungszulagen sind so ausgestaltet worden, dass sie beim Großteil auf
den § 30a des Innsbrucker Gehaltsgesetzes
verwiesen haben. Eigentlich ist das ein Paragraph, den es nicht mehr gibt. Beim Land
ist er noch gültig, beim Bund meines Wissens nach nicht mehr. Auf den bezieht man
sich aber.
Aus meiner Sicht ist es eine gültige Rechtsnorm, die herangezogen werden kann. Der
Bericht hat klar aufgezeigt, dass es sehr
viele Personen gibt, die bei der Verwendungszulage einen Übergenuss beziehen.
Dies in dem Sinn, dass die Verwendungszulage mit 50 von 100 limitiert ist. Es befinden
sich vier Personen im Haus, von denen ich
nicht weiß, wer das ist, man kann es aber
vielleicht erahnen, die mehr als 100 % dieser Summe zusätzlich zum Gehalt bekommen. Also den Grundgehalt plus € 2.814,04
brutto dazu.
GR Mag. Plach hat das in der letzten Sitzung des Gemeinderates schon passend
mit einer Kindergartenassistentin verglichen. Da sind diese € 2.814,04 schon fast
ein doppelter Bruttogehalt. Das muss man
sich auf der Zunge zergehen lassen. Im
Jahr 2018 waren es 23 Personen, denen
man grundsätzlich eine Verwendungszulage
gewährt hat, und davon waren neun Personen aus dem Büro des Bürgermeisters.
Bgm. Willi hat dazu immer gemeint, dass
sich von den 23 Personen nicht so viele in
seinem Umfeld befinden.
Bgm. Willi sagt immer, dass das Büro des
Bürgermeisters riesengroß ist. Wenn ich alles zusammenzähle, gehören ca. 40 Personen dazu. Von den neun Personen haben
fünf noch einmal über 50 % Verwendungszulage kassiert. Also etwas, das gar nicht
GR-Sitzung 24.11.2022
zulässig ist, wie es im Bericht der Kontrollabteilung bestätigt wird.
Das alles zeigt auf, wie intransparent das
Ganze ist und wie wichtig dieser Bericht
war. Wenn das heute nicht schwarz auf
weiß im Kontrollbericht stehen würde,
würde das alles noch mehr ausufern. Falls
Georg Willi im Jahr 2024 nicht mehr Bürgermeister sein sollte, würde der nächste Bürgermeister Kopfweh haben, da er mit Sonderverträgen konfrontiert sein würde, die
sehr viel Geld kosten und nicht zu rechtfertigen sind.
Erwähnen möchte ich noch, dass es
"meine" Mitarbeiter gibt und die "anderen",
also "seine" Mitarbeiter. Damit waren nicht
alle Bediensteten im Rathaus gemeint. Es
ist ein Mail von der Büroleiterin des Bürgermeisters an die ehemalige Amtsvorständin
ergangen, dass man vier Mitarbeitern ab sofort eine Verwendungszulage von € 1.500,-monatlich auszahlen möge. Also verteilen
wir so einfach per Mail € 1.500,--. Diese vier
Mitarbeiter mussten nicht ins Personalbüro
kommen, damit darüber gesprochen werden
kann. Nein, das wird einfach per Mail gemacht. Das kommt mir vor wie bei einem
Schirennen, bei dem die Medaillen einfach
verteilt werden.
Es sollen also € 1.500,-- verteilt werden.
Gott sei Dank gibt es noch JuristInnen im
Haus, die rechtlich prüfen. Man hat erkannt,
dass diese € 1.500,-- die 50 von 100 übersteigen und daher rechtlich nicht zulässig
sind. Somit wurde angewiesen, dass die
1.500,-- nicht ausgezahlt werden dürfen,
€ 1.400,-- aber möglich sind und die bekommen diese Mitarbeiter. Also sind das
€ 1.400,-- pro Monat für jeden Mitarbeiter.
Durch die Befragungen der einzelnen Auskunftspersonen in der Sitzung des Kontrollausschusses wurde herausgefunden, dass
die ehemalige Amtsvorständin des Personalwesens 65 % der Verwendungszulage
selbst kassiert. Ich habe folgende Frage gestellt: "Frau Amtsvorständin, Sie wissen,
dass Sie selbst nicht dem § 30a des Gehaltsgesetzes entsprechen. Ich gehe davon
aus, dass Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie
das durch den Bericht der Kontrollabteilung
erfahren haben, natürlich auf die 50 % zurückgegangen sind, wie es sich gehört."
Natürlich ist nichts passiert. Darf ich fragen,
wie der Stadtsenat, der laut dem Gesetz für