Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.161
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Weiterführende Erklärung
Das Kulturamt schließt zur mittelfristigen Finanzierung von Kultureinrichtungen 3 -jährige Förderungsvereinbarungen ab. Mit Jahresende 2022 laufen die bisherigen 3 -Jahres-Förderverträge aus. Nun sollen gemäß beiliegender Aufstellung die neuen Verträge für die Leistungsperiode 2023 – 2025 abgeschlossen werden.
Erstmalig sollen auch die Wiltener Sängerknaben mit einer Fördervereinbarung bedacht werden. Nachdem das Land Tirol die Kosten für die Dienstposten der Sängerknaben ab dem
Jahr 2021 zur Gänze zu übernommen hat, lässt die Stadt Innsbruck die bisher getragenen
Personalkosten i. d. Höhe von EUR 85.000,00 für die Jahre 2022 und 2023 über den Subventionsweg zukommen. Ein entsprechendes Nachtragskreditansuchen bereits eingebracht
und bewilligt. In weiterer Folge soll den Sängerknaben mit einer Fördervereinbarung 20232025 eine mittelfristige Planungssicherheit gewährleistet werden. Die Höhe der Förderung
beläuft sich auf EUR 135.000,00 und entspricht den EUR 50.000,00 aus dem Kulturbudget
und den per Nachtragskredit 2022 und 2023 gewährten EUR 85.000,00. In weiterer Folge
müssen für 2024 und 2025 die zusätzlichen EUR 85.000,00 im Kulturbudget vorgesehen
werden.
Der Stadtsenatsbeschluss vom 6.9.2006 ist gemäß dieser Entwicklungen aufzuheben.
Beschluss des Stadtsenates vom 23.11.2022:
Der Amtsantrag wird mit beiliegendem Abstimmungsergebnis dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc meldet zu Punkt 8. ebenfalls Stimmenthaltung an.
(Schapfl eigenhändig)
Beschluss des Gemeinderates vom 24.11.2022:
Der Amtsantrag wird mit Ausnahme des Punktes 8. angenommen.
Über Punkt 8. konnte auf Grund von 21 Stimmenthaltungen nicht abgestimmt werden, da
keine Beschlussfähigkeit des Gemeinderates mehr gegeben war.
(Spielmann eigenhändig)