Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.192

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LMR und ZMR,
Anmeldebescheinigungen für
EWR-Bürger

Hierbei handelt es sich u.a. um Leistungen, für welche Kostenersätze in
Form
von
Verwaltungsabgaben
gemäß
Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 (BVwAbgV) betreffend Abfragen aus dem
lokalen Melderegister (LMR) oder Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeV) hinsichtlich Abfragen aus dem zentralen
Melderegister (ZMR) zu leisten sind. Im Fall von Anmeldebescheinigungen
für EWR-Bürger handelt es sich um Gebühren gemäß § 14 TP 8 Abs. 5a
Z 1 Gebührengesetz 1957 (GebG). Die Höhe der Verwaltungsabgaben
und Gebühren beträgt pro Einzelfall zwischen € 2,10 und € 15,00.

Handkassa

Nachdem in den meisten Fällen nur ein geringer Kostenersatz zur
Verrechnung gelangt, werden diese Beträge in bar entgegengenommen
und vom jeweils zuständigen Sachbearbeiter in einer Handkassa
verwahrt. Dem Kunden wird ein Beleg in Höhe des Kostenersatzes
ausgestellt.

Beanstandungen und
Empfehlungen

Die vorgenommenen Leistungserbringungen und eingehobenen Abgaben
werden von den Mitarbeitern tabellarisch erfasst.
Die Kontrollabteilung nahm eine gesamthafte Prüfung der von den
Mitarbeitern geführten Kassabüchern vor. In diesem Rahmen wurden
mehrere Beanstandungen getroffen und Empfehlungen ausgesprochen,
wobei es sich bei keinem der beanstandeten Punkte um einen monetär
oder organisatorisch wesentlichen Mangel handelte.
Das Amt „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“ hatte im
Zuge des Anhörungsverfahrens zugesagt, den Empfehlungen der
Kontrollabteilung zu entsprechen und den beanstandeten Bereichen
künftig besonderes Augenmerk zu schenken.

3.4.4 Kommissionsgebühren
Vereinnahmungsbeträge 2021 und 2020

Auf dem im UA 920000 – Ausschließliche Gemeindeabgaben geführten
Konto 857200 – Kommissionsgebühren (AOB 135) wurde vom Amt
„Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“ im Jahr 2021 eine
Abgabensumme von € 4.907,05 (Vorjahr 2020: € 1.732,10) vereinnahmt.
Diese Kommissionsgebühren betreffen (im Wesentlichen) die vom Referat
Standesamt und Staatsbürgerschaft bewerkstelligten so genannten
„Außentrauungen“.

Außentrauungen

Zl. KA-05371/2022

Seit dem Jahr 2013 besteht neben den üblichen Trauungsdiensten
(in der Regel am Freitag- und Samstagvormittag) auch die Möglichkeit von
so genannten „Außentrauungen“ (also außerhalb der amtsweisen
Haupttrauungslokalität im „Goldenen Dachl“) am Freitag- und
Samstagnachmittag. Dies wahlweise an den beiden dafür vorgesehenen
Standorten „Villa Blanka“ und „Congress-Igls“.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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