Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.200
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Außentrauungspauschalen –
Klärung Wertanpassung –
Empfehlung
Hinsichtlich der Höhe dieser Pauschalen zum Prüfungszeitpunkt der
Kontrollabteilung war für sie auffällig, dass eine Wertanpassung vom Amt
für Personalwesen der MA I erst seit dem Jahr 2015 (Einführung bereits
im Jahr 2013) vorgenommen worden ist. Dazu recherchierte die
Kontrollabteilung, dass die Leiterin des Referates Besoldung seinerzeit die
Anweisung gab, künftig „keine automatische Valorisierung“ dieser
Pauschalen vorzunehmen. Diese Vorgehensweise wurde im Folgejahr
(also 2014) so vollzogen, ab dem Jahr 2015 fanden allerdings sodann
Wertanpassungen nach Maßgabe der jährlichen Gehaltsabschlüsse statt.
Für die Kontrollabteilung erschien es denkbar, dass diese
Vorgehensweise (keine Wertanpassung) allenfalls auch aus dem Grund
angedacht war, zumal für derartige Außentrauungen die Einhebung einer
Kommissionsgebühr in Höhe von € 350,00 vorgesehen worden ist. Die
Kommissionsgebühr im betraglichen Ausmaß von € 350,00 steht aus
besoldungstechnischer Sicht in Zusammenhang mit den anfallenden
Außentrauungspauschalen. Dies insofern, als sich ausgehend vom
summierten Betrag von brutto € 280,00 (Außentrauungspauschale groß
für den Trauungs-Bediensteten zzgl. Außentrauungspauschale klein für
Bereitschaftsdienst)
bei
Berücksichtigung
der
anfallenden
Lohnnebenkosten (Dienstgeberanteile) von rd. 25,0 % ein Betrag von
€ 350,00 errechnen lässt.
Somit
bestand
zum
Zeitpunkt
der
Einführung
der
Außentrauungspauschalen zwischen diesen und der einzuführen
gewesenen Kommissionsgebühr gänzliche Kostendeckung. Infolge der in
der Vergangenheit vorgenommenen Valorisierungen der Außentrauungspauschalen hat sich diese vormalige vollständige Kostendeckung
insofern verschoben, als mittlerweile aus Sicht der Kontrollabteilung eine
dahingehende Unterdeckung besteht.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I
(allenfalls in Zusammenarbeit mit dem Amt „Standesamt und
Personenstandsangelegenheiten“ der MA II) eine Überprüfung der von ihr
beschriebenen Valorisierungsthematik im Zusammenhang mit den
Außentrauungspauschalen (groß und klein) vorzunehmen. Konkret sollte
aus Sicht der Kontrollabteilung eine klare Entscheidung darüber getroffen
werden, ob diese Außentrauungspauschalen wertgesichert oder nicht
wertgesichert zur Auszahlung zu gelangen haben.
Das Amt für Personalwesen der MA I sagte im Anhörungsverfahren zu,
sich – entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung – der
aufgezeigten Valorisierungsthematik anzunehmen. Vor der nächsten
Wertanpassung werde eine finale Entscheidung über die künftige
Wertsicherung der Pauschalen getroffen. Sollte weiterhin die Valorisierung
der Pauschalen erfolgen, werde die Erhöhung der Kommissionsgebühr
beim Land Tirol angeregt.
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Zl. KA-05371/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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