Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.208
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(zu Punkt 37.)
Zl. KA-03099/2022
BERICHT ÜBER DAS ERGEBNIS DER VOM
GEMEINDERÄTLICHEN KONTROLLAUSSCHUSS ERTEILTEN
PRÜFAUFTRÄGE BETREFFEND DIENSTPOSTENPLÄNE SOWIE
SONDER- UND WERKVERTRÄGE IN ZUSAMMENSCHAU MIT DER
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DES AMTES FÜR
PERSONALWESEN
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über das Ergebnis der vom
gemeinderätlichen
Kontrollausschuss
erteilten
Prüfaufträge
betreffend Dienstpostenpläne sowie Sonder- und Werkverträge in
Zusammenschau mit der Prüfung von Teilbereichen des Amtes für
Personalwesen eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom
10.11.2022 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 23.09.2022, Zl.
KA-03099/2022, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird
auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten
zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und
Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
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Prüfauftrag
Gemäß § 74c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IStR) hat die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck im Rahmen der ihr
in § 74 Abs. 2 und 3 leg. cit. zugeschriebenen Prüfzuständigkeit eine
Prüfung dann vorzunehmen, „wenn dies der Gemeinderat, der
Stadtsenat oder der Kontrollausschuss beschließt oder mindestens ein
Viertel der Mitglieder des Gemeinderates oder der Bürgermeister
verlangt“.
Darauf Bezug nehmend hat der Obmann des gemeinderätlichen
Kontrollausschusses am 10.02.2022 nachstehenden, wörtlich
wiedergegebenen, Antrag zur Abstimmung gebracht:
„Die Kontrollabteilung wird beauftragt, gemäß den Bestimmungen
des Innsbrucker Stadtrechts den Dienstpostenplan, welcher Teil
des aktuellen Budgetbeschlusses ist, zu überprüfen, ebenso bei
dementsprechender
Notwendigkeit
die
bisherigen
Dienstpostenpläne der laufenden Wahlperiode 2018 – 2024.“
Prüfauftrag
Sonder- und
Werkverträge
Zugleich hat der 1. Bürgermeister-Stellvertreter der Stadt Innsbruck als
Ausschussmitglied um Ergänzung des Antrages der Gemeinderatsfraktion „Gerechtes Innsbruck“, wie folgt, ersucht:
„Weiters sollen auch die Sonder- und Werkverträge, die in der
laufenden Wahlperiode abgeschlossen worden sind, überprüft
werden.“
Prüfkompetenz
Kontrolldirektor
Im Übrigen hat der Leiter der Kontrollabteilung zu bestimmen, welche
Prüfungen durchzuführen sind, sowie Art und Umfang der Prüfung im
Einzelfall festzulegen. Demzufolge hat die Kontrollabteilung in
Zusammenschau mit den Prüfaufträgen Teilbereiche des Amtes für
Personalwesen einer Einschau unterzogen.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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