Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.225
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der voranschlagswirksamen Gebarung (Saldo 5) die Entwicklung des
Zahlungsmittelbestands bzw. der liquiden Mittel.
5.1.1 Finanzierungsvoranschlag
Finanzierungsvoranschlag
Laut Finanzierungsvoranschlag für das Rechnungsjahr 2021 waren iZm
den Belangen der erwähnten städtischen Dienststelle Gesamtausgaben
in Höhe von € 7.790.900,00 (Vorjahr: € 1.384.500,00) präliminiert.
Budgetierter
Personalaufwand
Davon entfielen insgesamt € 5.043.700,00 (Vorjahr: € 1.061.300,00) auf
Auszahlungen aus Personalaufwand für aktive Bedienstete. Die
budgetierte Steigerung hat insbesondere die Position Geldbezüge-VBAngestellte (SN) betroffen und war hierfür im Jahr 2021 gegenüber dem
Vorjahr ein um € 3.982.400,00 höherer Betrag angesetzt. Dies war v.a.
darauf zurückzuführen, dass dem bislang (übermäßig) dotierten
Budgetposten 760300 „Pensionen (SN)“ des Fonds 080000 - Pensionen
ein Betrag in Höhe von € 3.870.000,00 entnommen und dem Sachkonto
510300 „Geldbezüge-VB-Angestellte (SN)“ des Fonds 011010 Personalwesen zugeführt worden ist.
Budgetierter
Sachaufwand
Der budgetierte Betrag für Auszahlungen aus Sachaufwand (ohne
Transferaufwand) belief sich im betreffenden Wirtschaftsjahr auf
insgesamt € 2.797.000,00 (Vorjahr: € 403.200,00) und setzte sich die
Erhöhung gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen aus den im Jahr
2021 zu leistenden Nachzahlungsverpflichtungen im Hinblick auf
Dienstgeberbeiträge und Lohnsteuer der Jahre 2014 - 2019 in Höhe von
€ 2.300.000,00 zusammen.
Prognostizierter
Zuschussbedarf
Der prognostizierte Zuschussbedarf bzw. Nettofinanzierungssaldo hat für
das Wirtschaftsjahr 2021 somit insgesamt € 7.790.900,00 betragen und
erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um € 6.406.400,00.
5.1.2 Finanzierungsrechnung
Finanzierungsrechnung
Der Nettofinanzierungssaldo für das gegenständliche Finanzjahr wies
eine Höhe von € 3.880.156,34 (Vorjahr: € 1.674.244,81) auf. Da in den
Finanzjahren 2021 und 2020 keine Geldflüsse aus der Finanzierungstätigkeit angegeben sind, hat der Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung dem vorhin erwähnten Nettofinanzierungssaldo
entsprochen.
Auszahlungen aus
Personalaufwand
Kennzeichnend für den Dienstleistungsbereich „Personalwesen“
standen die Personalkosten im Vordergrund der Auszahlungen aus der
operativen Gebarung. Diese beliefen sich zum 31.12.2021 auf insgesamt
€ 3.506.489,70 und haben somit rd. 86,6 % der Auszahlungen aus der
operativen Gebarung beansprucht.
Auszahlungen aus
Sachaufwand
Dem (betrieblichen) Sachaufwand wurden im Wirtschaftsjahr 2021
finanzwirksame Aufwendungen in Höhe von gesamt € 543.283,23
zugerechnet. Dazu gehörten mit netto rd. € 275,5 Tsd. oder rd. 50,7 %
der Auszahlungen aus dem Sachaufwand die Entgelte für sonstige
Leistungen (IA), mit netto rd. € 118,8 Tsd. oder 21,9 % die Entgelte für
sonstige Leistungen-EDV (SN) und mit rd. € 67,1 Tsd. oder 12,3 % die
Entgelte für sonstige Leistungen (DK).
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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