Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.227

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Transferzahlungen
von Trägern des
öffentlichen Rechts

Anderseits konnte auf dem Sachkonto 863200 - Transfers von sonstigen
Trägern des öffentlichen Rechts ein Betrag in Höhe von rd. € 85,1 Tsd.
verbucht werden. Auf dem letztgenannten Sachkonto waren
Eingliederungsbeihilfen (für Personen die längere Zeit arbeitslos waren)
in Höhe von rd. € 64,1 Tsd. und Beihilfen für die betriebliche Ausbildung
von Lehrlingen nach dem Berufsausbildungsgesetz 1969 von rd.
€ 6,6 Tsd. sowie sonstige Prämien und Beihilfen (bspw. gem. § 9a
Behinderteneinstellungsgesetz) von gesamt rd. € 14,4 Tsd. erfasst.
Zuletzt konnte im Jahr 2021 ein Betrag von rd. € 3,8 Tsd. aus Transfers
von Sozialversicherungsträgern (Sachkonto 863100) u.a. zur Förderung
barrierefreier Arbeitsplatzadaptierungen vereinnahmt werden.
6 GPLA-Prüfung
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Rechtsgrundlagen
GPLA-Prüfung

Nach den Ausführungen des Bundesgesetzes über allgemeine
Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des
Bundes, der Länder und Gemeinden verwalteten Abgaben
(Bundesabgabenordnung – BAO) kann die Abgabenbehörde „… bei
jedem, der zur Führung von Büchern oder von Aufzeichnungen oder zur
Zahlung gegen Verrechnung mit der Abgabenbehörde verpflichtet ist, …
jederzeit alle für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen tatsächlichen
und rechtlichen Verhältnisse prüfen“ (Außenprüfung gemäß § 147 BAO).
Im Rahmen einer GPLA-Prüfung (seit dem Jahr 2020 GPLB-Prüfung
genannt) werden im Allgemeinen Sozialversicherungsbeiträge und
Umlagen sowie die richtige Abfuhr von Lohn- und Kommunalsteuer, der
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds sowie der
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einer Prüfung unterzogen.
Nach Beendigung einer solchen Außenprüfung ist deren Ergebnis zu
besprechen und folglich darüber eine Niederschrift aufzunehmen
(§ 149 BAO). Ferner ist über das Ergebnis der Außenprüfung ein
schriftlicher Bericht zu erstatten und dem Abgabepflichtigen eine
Abschrift des Prüfungsberichtes zu übermitteln (§ 150 BAO).

Prüfungszeitraum
GPLA-Prüfung

Mit Beginn des Jahres 2020 ist der Prüfdienst für lohnabhängige
Abgaben und Beiträge als Organ des Finanzamtes Innsbruck einer
Kommunalsteuer-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsprüfung
nachgekommen. Infolge besonderer Umstände (COVID-19) wurde die
Prüfung vorübergehend unterbrochen und (erst) im September des
betreffenden Jahres wieder fortgesetzt. Der vorgesehene Prüfungszeitraum erstreckte sich vorerst auf die Jahre 2014 bis einschließlich
2016. Mit dem Einverständnis der Leiterin des Amtes für Personalwesen
ist der Prüfungszeitraum um drei Jahre (2017 bis einschließlich 2019)
ausgedehnt worden.

„Probe GPLA“

Im Jahr 2016 wurde aufgrund der Umstände, wie Personalwechsel im
Referat „Besoldung“ oder letztmalige GPLA-Prüfung 2002/2003, eine
„Probe-GPLA“ durch die von der Stadt Innsbruck beauftragte Wirtschaftsund Steuerberatungsgesellschaft mbH & CO KG durchgeführt. Während
dieser „Probe-GPLA“ wurde nicht auffällig, dass zu leistenden
Dienstgeberbeiträge für Vertragsbedienstete das 13. und 14. Gehalt
betreffend nicht korrekt ermittelt und entrichtet worden sind.

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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