Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.230

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Darauf Bezug nehmend teilte das Amt für Personalwesen im Rahmen
des Anhörungsverfahrens mit, dass die Auflösung der gebildeten
Rückstellung bereits in Planung sei und im Jahr 2022 dem Sachkonto
„sonstige Erlöse“ zugeführt werde.
6.2 Säumniszuschlag
Säumniszuschlag
Lohnsteuer und
Dienstgeberbeitrag
Empfehlung

Die Höhe der in den vorhergehenden Tabellen mit einer Gesamtsumme
von € 70.489,58 ausgewiesenen Säumniszuschläge konnten von der
Kontrollabteilung anhand der Daten des Steuerkontos der Stadt
Innsbruck verifiziert werden.
Betreffend die Entrichtung der Säumniszuschläge hat die bereits
mehrfach erwähnte Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
& CO KG erklärt, im Falle einer Vorschreibung deren Reduktion zu
beantragen. Hierzu hat die Kontrollabteilung in Erfahrung gebracht, dass
am 14.06.2022 mit vorgenannter Steuerberatungskanzlei Kontakt
aufgenommen und um die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf eine
Abschreibung der Säumniszuschläge angefragt wurde.
Da das Ansuchen des betreffenden Referates bis zum Prüfungszeitpunkt
(Ende Juni) unbeantwortet blieb, hat die Kontrollabteilung empfohlen,
sich mit der erwähnten Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft ein
weiteres Mal in Verbindung zu setzen, um im Lauf der Zeit Informationen
bzw. einen Überblick betreffend den Fortschritt der Verhandlungen mit
dem Finanzamt Österreich zu erhalten.
Im Rahmen ihrer Stellungnahme hat die Leiterin des Amtes für
Personalwesen die Einbringung des Antrages auf Herabsetzung der
Säumniszuschläge beim zuständigen Finanzamt mit Schreiben vom
17.08.2022 belegt.
6.3 Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag

Festsetzung
Lohnsteuer und
Dienstgeberbeitrag

Gemäß den Haftungs- (Lohnsteuer) und Festsetzungsbescheide
(Dienstgeberbeitrag) des Finanzamt Österreich vom 25.11.2020 und
19.04.2021 hat die Außenprüfung für den Zeitraum 2014 - 2019
Zahlungsrückstände in Höhe von € 2.258.501,82 ergeben.
Nach Bekanntgabe der zu erwartenden Forderungen durch das Referat
„Besoldung“ hat die MA IV zum 31.12.2019 eine Rückstellung in Höhe
von € 1.967.812,91 gebildet (Sachkonto 382000 – Rückstellungen für
ausstehende Rechnungen) und schien dieser Rückstellungsbetrag
somit auch in der Eröffnungsbilanz der Stadt Innsbruck zum 01.01.2020
unter der Position „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ auf.

Abstattung
Zahlungsrückstände

Im Jahr 2021, und zwar am 26.07. und 04.10.2021, hat die Leiterin des
Referates „Besoldung“ einerseits eine Akonto-Zahlung von
€ 1.600.000,00 und anderseits einen sogenannten Saldenausgleich per
01.10.2021 in Höhe von € 380.057,10 an das Bundesministerium für
Finanzen angeordnet.

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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