Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.232
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Im Jahr 2004 hat der StS in Abänderung seines Beschlusses vom
19.06.2002 am 14.12. die betreffenden Dienststellen verpflichtet, nach
Ablauf eines jeden Kalenderjahres jeweils bis Ende Februar des
folgenden Jahres über die erfolgten Beauftragungen von Rechtsanwälten
und Sachverständigen derart zu berichten, sodass dem StS-Beschluss
aus dem Jahr 2002 entsprochen wird.
Der (Netto-)Auftragswert iZm der Zuschlagsentscheidung und der
Erteilung des Zuschlages hat im Jahr 2012 eine Änderung erfahren.
Denn mit Beschluss des GR vom 12.07.2012 wurde der Magistrat der
Stadt Innsbruck mit der Befugnis zur Zuschlagsentscheidung und
Erteilung des Zuschlages bis zu einem (Netto-)Auftragswert von
€ 25.000,00 im Einzelfall ausgestattet.
7.2 Kontierung
Kontierung
Rechts- und
Beratungsaufwand
Gemäß Anlage 3b VRV 2015 – Kontenplan und Kontenzuordnung der
Gemeinden war in der Posten-Unterklasse 64 Gruppe 640 unter der
Überschrift „Rechts- und Beratungsaufwand“ die gesonderte
Ausweisung der Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten vorzunehmen.
Der
vom
gemeinnützigen
Verein
„KDZ
–
Zentrum
für
Verwaltungsforschung“ als Arbeitsbehelf veröffentlichte Kontierungsleitfaden 2018 für Gemeinden und Gemeindeverbänden listete – ohne
Anspruch auf Vollständigkeit – unter dieser Kontengruppe zu
verrechnende Aufwendungen auf. Unter anderem zählten dazu
Aufwendungen für wirtschaftliche, juristische und technische Beratungsaufträge wie bspw. Aufwendungen für Gutachten, Mediation,
Unternehmensberatung sowie auch Konsulentenhonorare (soweit nicht
zuordenbar), etc. zu erfassen.
Die Sachverhalte der ehemaligen Postengruppen Rechtskosten (640),
Prüfungskosten (641) und Beratungskosten (642) waren gemäß
Kontierungsleifaden 2018 zum Prüfungszeitpunkt auf der Kontengruppe
640 abzubilden.
7.3 Beratungsaufwand 2021
Rechts- und
Beratungsaufwand
Der Rechts- und Beratungsaufwand des Amtes für Personalwesen
stellte sich für die Jahre 2021 und 2020 wie folgt dar:
Amt für Personalwesen
Sachkonto 640000 - Rechts- und Beratungsaufwand (DK)
2021
Fonds
Bezeichnung
FRA
2020
FVA
FRA
FVA
Beträge in €
011010
Personalwesen
011110
Besoldung
Summe
58.854,86
22.500,00
793,20
25.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
58.854,86
22.500,00
793,20
25.000,00
Recherchen der Kontrollabteilung hierzu haben ergeben, dass der im
Jahr 2020 angefallenen Rechts- und Beratungsaufwand nicht auf der
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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