Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.233
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Kontengruppe 640 – Rechts- und Beratungsaufwand, sondern
fälschlicherweise fast ausschließlich auf der Kontengruppe 728 –
Entgelte für sonstige Leistungen erfasst bzw. verbucht worden ist.
Bei den in obiger Tabelle für das Jahr 2020 angeführten Rechtskosten
von € 793,20 handelte es sich um einen dem Antragsteller zu leistenden
Aufwandsersatz
im
Sinne
der
Bestimmungen
des
Verwaltungsgerichtshofgesetzes - VwGG. Gegenstand des Verfahrens
vor dem Landesverwaltungsgerichtes Tirol und letztlich vor dem
Verwaltungsgerichtshof
war
Uneinigkeit
hinsichtlich
einer
besoldungsrechtlichen Stellung eines städtischen Mitarbeiters. Der
genannte Betrag wurde am 19.03.2020 bezahlt.
Die Mehrausgaben des Rechts- und Beratungsaufwandes des Jahres
2021 gegenüber dem hierfür vorgesehenen Präliminare von € 36.354,85
wurden vom Amt für Personalwesen in der unerwartet hohen Anzahl an
zu tätigenden Ausschreibungen iZm Personalbeschaffung (Recruiting)
für Führungspositionen (Amtsvorstand und Abteilungsleitung) begründet.
Beratungsaufwand
2021
Der Rechts- und Beratungsaufwand des Finanzjahres 2021 setzte sich
aus den nachstehenden Einzelbeträgen zusammen:
Amt für Personalwesen
Sachkonto 640000 - Rechts- und Beratungsaufwand (DK)
Finanzjahr 2021
netto
Buchungstext
Pensionsrückstellung
brutto
Beträge in €
Versicherungsmathematisches Gutachten
3.477,00
3.660,00
Amtsleitung Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung
18.309,23
19.272,87
Amtsleitung Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung - 2/3
5.320,00
5.600,00
Amtsleitung Allg. Bezirks- und Gemeindeverwaltung - 3/3
5.319,99
5.599,99
Recruiting FinanzdirektorIn
20.538,65
21.619,63
3. Drittel Abschlussrechnung FinanzdirektorIn
5.889,99
6.199,99
Summe
58.854,86
61.952,48
Für die Ermittlung von Pensionsrückstellungen zum 31.12.2020 hat die
Stadt
Innsbruck
die
Dienste
eines
Ingenieursbüros
für
Versicherungsmathematik in Anspruch genommen. Die vom
Unternehmen hierfür mit Honorarnote vom 11.03.2021 in Rechnung
gestellte Dienstleistung wurde von der Stadt Innsbruck am 31.03. des
betreffenden Jahres bezahlt.
Im Vorjahr wurde für versicherungsmathematische Berechnungen
einerseits für Pensionsrückstellungen zum 31.12.2019 und anderseits für
Ruhegenussempfänger zum 01.01.2019 (nachträgliche Erweiterung des
Auftrages) ein Betrag von brutto € 3.600,00 bzw. € 1.800,00 geleistet.
Diese Ausgaben wurden auf dem Sachkonto 640000 – Rechts- und
Beratungsaufwand erfasst und (abweichend vom Vor- und Folgejahr)
dem Fonds 900010 – Abteilungsleitung IV zugeordnet.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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