Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.235

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Honorar
Beratungsleistungen
ABGV

Für die Abwicklung des definierten Bewerbungsprozesses (Vorbereitungsphase, Akquisition und Vorselektion und Durchführung von
Hearings) wurde der Stadt Innsbruck ein festgesetzter Preis in Höhe
netto € 14.000,00 angeboten.

Vertragsunterzeichnung ABGV
Empfehlung

Wie die Durchsicht der gegenständlichen Auftragsbestätigung zeigte, ist
diese nur von Seiten des Auftragnehmers mit einem Datum versehen und
unterfertigt worden. Eine schriftliche Zustimmungserklärung der Stadt
Innsbruck war daraus nicht erkennbar. Es wurde der Leiterin des Amtes
für Personalwesen daher empfohlen, künftig auf die Bestimmungen des
§ 46 MGO - Unterzeichnung von Geschäftsstücken besonderes Augenmerk zu legen und zivilrechtliche Vereinbarungen im Allgemeinen
stadtrechtskonform abzuschließen.
Das Amt für Personalwesen gab im Zuge seiner Stellungnahme
bekannt, dass den Empfehlungen der Kontrollabteilung entsprochen
wird.

(Netto-)Auftragswert
Beratungsleistungen
ABGV
Empfehlung

Die Prüfung der ersten Teilrechnung der Unternehmensberatung GmbH
vom 20.08.2021 offenbarte, dass das verrechnete Online Paket (für
veröffentlichte Stellenanzeigen auf diversen Job-Portale sowie auf der
unternehmenseigenen Homepage) betragsmäßig nicht mit jenem im
Auftragsschreiben angebotenen übereinstimmte. Im letztgenannten
Schreiben sind die Kosten für das Online Paket mit netto € 1.490,00
angeführt, bezahlt wurden jedoch netto € 1.690,00. Folglich hat die
Kontrollabteilung der Vorständin des Amtes für Personalwesen
empfohlen, künftig entweder einen Festpreis für die zu erbringenden
Leistungen (Online Paket) zu vereinbaren oder die Möglichkeit der
Preisgestaltung aufgrund eines sich ändernden Leistungsumfanges
schriftlich festzuhalten.
In seiner Stellungnahme hat das Amt für Personalwesen eröffnet zu
versuchen, der eben dargelegten Empfehlung der Prüfinstanz nachzukommen.
Mit Datum 01.10. und 13.10.2021 sind der Stadt Innsbruck weitere
Rechnungen der Unternehmensberatung GmbH zugestellt worden.
Dabei handelte es sich um die zweite und dritte Teilzahlung.
Der (Netto-)Auftragswert dieser Vergabe hat sich auf gesamt € 24.931,96
belaufen und konnte somit der vergaberechtliche Zuschlag im Sinne des
§ 37 IStR in Verbindung mit dem GR-Beschluss vom 12.07.2012 für die
zuvor genannten Leistungen vom Amt für Personalwesen erteilt werden.

(Nach-)Besetzung
ABGV

Mit Wirkung vom 01.11.2021 wurde ein städtischer Mitarbeiter zum
Vorstand des Amtes für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung
der MA II bestellt, welcher jedoch kurze Zeit später, nämlich am
21.02.2022, seine Kündigung ausgesprochen hat.
Dessen Nachfolger, ebenfalls ein städtischer Mitarbeiter des höheren
Dienstes, wurde mit (Umlauf-)Beschluss des StS und Wirkung vom
02.02.2022 für fünf Jahre zum Leiter der besagten Dienststelle bestellt.
Am 29.06.2022, somit vier Monate nach seiner Bestellung zum
Amtsvorstand, hat die betreffende städtische Führungskraft die Leitung
des Amtes für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung mit

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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