Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.250
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sind die Magistratsdirektorin und die Personalvertretung zu hören. Keine
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Aufbau des Dienstpostenverteilungsplanes (DPVP)
Im
Dienstpostenverteilungsplan
(DPVP)
werden
neben
der
Verwendungsgruppe und der Dienstklasse auch ein Dienstposten-Anteil
(DP-Anteil) und ein Mitarbeiter-Anteil (MA-Anteil) abgebildet. In der Spalte
„DP-Anteil“ wird zwischen einem Dienstposten mit einem Soll-Anteil von
„1“ oder einem Soll-Anteil von „0“ differenziert. Durch diese
Differenzierung wird ausschließlich das Vorhandensein eines
genehmigten Dienstpostens dokumentiert. Ein vorhandener Dienstposten
kann entweder einem Bediensteten persönlich zugeordnet werden oder
mehrere städtische Mitarbeiter teilen sich eine bewilligte Planstelle.
Vollzeitäquivalent
In der Spalte „MA-Anteil“ wird ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) ausgewiesen.
Ein Vollzeitäquivalent ist eine Kennzahl zur vergleichbaren Messung der
Beschäftigung oder der Zahl der städtischen Bediensteten, auch wenn die
regelmäßige Wochendienstzeit unterschiedlich ist. Zur Ermittlung der
Kennzahl wird die Zahl der geleisteten Wochenarbeitsstunden einer
Person zur Stundenanzahl eines Vollbeschäftigten ins Verhältnis
gesetzt.
Ein Soll-Anteil von „1“ entspricht grundsätzlich einem vollbeschäftigten
Bediensteten mit einer regelmäßigen Wochendienstzeit von 40 Stunden.
Ausgenommen davon sind beispielsweise die Musikschullehrer der
Musikschule Innsbruck, bei denen teilweise unterschiedliche 24, 26 oder
27 Wochenstunden als Vollbeschäftigungsausmaß herangezogen
werden.
Entsprechend dem Ausmaß der Teilzeitarbeit eines städtischen
Bediensteten wird im Dienstpostenverteilungsplan dann ein
(verminderter) Soll-Anteil von weniger als „1“ („< 1“) ausgewiesen. So wird
zum Beispiel bei einer Arbeitskraft mit einer reduzierten
Wochenarbeitszeit von 20 Stunden ein Wert von 0,50 oder bei einer
regelmäßigen Arbeitszeit von 30 Wochenstunden ein Wert von 0,75 als
MA-Anteil (VZÄ) erfasst.
Dienstpostenverteilungsplan
zum 31.12.2021
Bezugnehmend auf die obigen Ausführungen zum städtischen
Dienstpostenverteilungsplan
bildete
die
Kontrollabteilung
mit
nachstehender Grafik insbesondere die unterschiedlichen Varianten von
Dienstposten-Anteilen (DP) und Mitarbeiter-Anteilen (MA) sowie die
daraus ermittelten Vollzeitäquivalente für das vergangene Finanzjahr
2021 ab. Als Datengrundlage wurde der Dienstpostenverteilungsplan zum
31.12.2021, welcher am 26.01.2022 ausgewertet und ausgedruckt wurde,
von der Kontrollabteilung für nachstehende Berechnungen und Analysen
herangezogen.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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