Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.287
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Kontrollabteilung zeigte weiters, dass die prozentuelle Höhe der
Verwendungszulage bis zum Zeitraum 2022 unverändert blieb. Der
Dienstnehmer war daher der Kategorisierung über 100 % in sämtlichen
Jahren zuzuzählen.
9.3.2 Verwendungszulagen 2018
Kategorisierung 2018
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 23 Dienstnehmern eine
Verwendungszulage gewährt, die im Vorjahr (2017) nicht in der
Auswertung der vorhergehenden Tabelle aufschienen. Zum einen Teil
handelte es sich hier wiederum um Verwendungszulagen für die
Enddienstklassen und Fachkarrieren (von großteils langjährigeren
Dienstnehmer) bei der niedrigsten Kategorie und zum anderen Teil um
sonstige Verwendungszulagen (u.a. im Zuge von Neueinstellungen).
Gewährte Verwendungszulagen 17E im Jahr 2018 (nur VB)
(bei Teilzeit auf VZÄ berechnet)
Kategorisierung in Prozent
von B V/2 (€ 2.553,00)
2018
0,1 %b is 10%
6
über 10 % bis 30 %
11
über 30 % bis 50 %
1
über 50 % bis 80 %
2
über 80 % bis 100 %
3
über 100 %
0
Summe
23
Der überwiegende Teil der 2018 erstmals gewährten Verwendungszulagen (nämlich neun) wurde für Vertragsbedienstete im Büro des
Bürgermeisters festgestellt. Insgesamt waren hier acht Neueinstellungen
mit einer Verwendungszulage zu verzeichnen. Bei fünf der hier erwähnten
neuen
Dienstnehmer
wurde
ein
befristeter
Dienstvertrag
(bis 24.05.2024) abgeschlossen.
Sämtliche Dienstnehmer (5), die in der obigen Tabelle in den Kategorien
über 50 % lagen, waren 2018 dem Büro des Bürgermeisters zugeteilt.
Zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau waren von diesem Personenkreis
noch zwei im städtischen Dienst.
Vorrückungsstichtag
Im Zusammenhang mit den Neueinstellungen des Jahres 2018 führte die
Kontrollabteilung eine stichprobenartige Nachschau hinsichtlich des
Vorrückungsstichtages durch, wobei sich die Kontrollabteilung teilweise
verwundert über die Höhe der Anrechnung bei den facheinschlägigen
Vortätigkeiten zeigte. Beispielsweise wurden künstlerische Tätigkeit für
eine Verwaltungstätigkeit als facheinschlägige Arbeitszeiten angerechnet.
In einem anderen Fall wurde die Wahlkampfleitung einer politischen Partei
sowie Zeiten als studentische Mitarbeiterin (von bspw. 4 Semesterstunden) berücksichtigt.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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