Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.307
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Insgesamt wurden im Amt für Personalwesen zum Prüfungszeitpunk vier
Personen echte Überstundenpauschalen gewährt bzw. ausbezahlt. Diese
wurden in der elektronischen Zeiterfassung hinterlegt und entsprechend
geleistet.
Mit drei Dienstnehmer wurde ein monatliches Ausmaß von 10
Überstunden vereinbart. Alle drei Dienstnehmer bezogen auch die
Personalzulage, die jedoch (als Nebengebühr) nicht in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Überstundengrundlohns bzw.
Zuschlags zum Tragen kam.
Die Vereinbarung der Amtsvorständin für Personalwesen sah eine
monatliche Überstundenpauschale von monatlich 30 Stunden vor. Dies
entsprach gleichzeitig dem höchsten Überstundenausmaß im Magistrat
zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau. Darüber hinaus wurde neben den
in § 35 I-VBG vorgesehenen Bestandteilen des Monatsentgeltes
(Verwaltungsdienstzulage, Allgemeine Zulage, Ergänzungszulage,
Leiterzu-lage,) auch eine gewährte sondervertragliche Regelung gem.
§ 30a Gehaltsgesetz zur Bemessungsgrundlage für die Berechnung des
Überstundengrundlohns bzw. Überstundenzuschlags hinzugezählt.
Dies deshalb da die Verwendungszulage im Unterschied zur
Personalzulage (als Nebengebühr) in der sondervertraglichen Regelung
als Monatsentgelt nach § 35 I-VBG (somit 14mal zur Auszahlung gelangt)
festgelegt wurde. Die Kontrollabteilung führte nochmals an, dass durch
die Verwendungszulage gem. § 30a Gehaltsgesetz alle quantitativen und
qualitativen Mehrleistungen als abgegolten gelten.
Überstundenpauschale
Empfehlung
Ferner war die Kontrollabteilung in diesem Fall über die Höhe der zu
leistenden Überstunden verwundert, da beim Amtsvorgänger lediglich
eine Überstundenpauschale von monatlich 10 Stunden zum Tragen kam.
Die Akteneinsicht zeigte, dass bei der Einstellung der Leiterin des Amtes
für Personalwesen mit 01.09.2020 ursprünglich ebenfalls eine
Überstundenpauschale von 10 Stunden festgemacht wurde. Im
November 2020 ersuchte die Amtsvorständin um rückwirkende Erhöhung
der Überstundenpauschale von 10 auf 30 Stunden an und begründete
dies mit den vielschichtigen Herausforderungen der Amtsführung.
Dies wurde laut den vorliegenden Unterlagen vom Bürgermeister bis
30. Juni 2021 (befristet) genehmigt. In weiterer Folge wurde das
Überstundenpauschale im Ausmaß von 30 Stunden pro Monat – laut
einem vorliegenden Schriftstück entsprechend einer Entscheidung des
Bürgermeisters – auf vorerst unbestimmte Zeit verlängert.
Zumal die hier erwähnte Überstundenpauschale im Magistrat bezüglich
ihres zeitlichen Ausmaßes eine Ausnahmestellung zum Prüfungszeitpunkt einnahm und des Weiteren auf unbestimmte Zeit ausgelegt
wurde, empfahl die Kontrollabteilung eine maximal jährliche Befristung zu
vereinbaren um dann neuerlich zu evaluieren bzw. zu entscheiden
inwieweit und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Überstundenpauschale – wiederum befristet – gewährt werden sollte.
Im Anhörungsverfahren wurde die Kontrollabteilung informiert, dass die
Überstundenpauschale evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden
soll.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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