Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf

- S.12

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- 382 -

Rechnungsabschlusses zu erstellen und bis spätestens 31. März des folgenden Jahres dem Gemeinderat vorzulegen.
Es darf hiermit ersucht werden,
den von der Verwaltungskommission der Kranken- und Unfallfürsorge der
städtischen Beamten erstellten beiliegenden Entwurf eines Rechnungsabschlusses 2002 dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck gemäß
§ 67 Abs. 2 Gemeindenbeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes
1998, LGBl. Nr. 98 in der Fassung LGBl. Nr. 25/2002, vorzulegen.
Ich möchte Ihnen folgende Vorgangsweise vorschlagen: Dieser Entwurf
des Rechnungsabschlusses 2002 ist ein relativ umfangreiches und sehr interessantes Konvolut und es kann jederzeit in der Mag.-Abt. I, Kanzlei für
Gemeinderat und Stadtsenat, Einsicht genommen werden.
Vorstehende Mitteilung wird
zur Kenntnis genommen.

6.

Umweltplan der Stadt Innsbruck samt Maßnahmenkatalog, Bestellung eines Energiebeauftragten
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach: GR Dr. Patek hat im Gemeinderat am 27.2.2003
angefragt, warum der Beschluss des Stadtsenates vom 3.7.2002, hinsichtlich der Bestellung eines Energiebeauftragten im Bereich der Gebäudeverwaltung der Stadt Innsbruck (GVI) von der Eigentümervertreterin der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) noch nicht umgesetzt wurde. Leider ist GR Dr. Patek jetzt nicht anwesend, aber ich kann ihm das
Schreiben der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) zukommen lassen.
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
In Beantwortung zu oben angeführter Gemeinderatsanfrage darf seitens
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) Folgendes mitgeteilt werden:
Die verschiedenen Aufgaben des Energiebeauftragten, wie zum Beispiel
Überprüfung der thermischen Qualität der Gebäudehüllen und Einleitung

GR-Sitzung 27.3.2003