Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.342

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 50.3)

Telefon +43 512 5360-1330

Stadtmagistrat Innsbruck

Mobil-Telefon +43 660 277 1314

eingelangt am

E-Mail dejan.lukovic@gruene.at



"L 5. Okt. W22

Dejan Lukovic, BA MA MA

lPlR-A-Ti169i?017

Gemeinderat der lnnsbrucker Grünen

Geschällss!elle für Gemeinderat und~adtsenal
Innsbruck, 25.10.2022

Antrag

Betreff: Anpassung der lnnsbrucker Wahlordnung und Einführung eines Paragraphen gleichlautend §___ag_
lnnsbrucker Stadtrecht
Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Bürgermeister möge Kontakt mit der Landesregierung des Landes Tirol aufnehmen und dort um eine
Änderung der lnnsbrucker Wahlordnung bitten, sodass diese an das lnnsbrucker Stadtrecht angepasst wird
und ein Paragraph gleichlautend dem§ 89 lnnsbrucker Stadtrecht eingeführt wird.
Begründung:

Die lnn sbrucker Wahlordnung bestimmt neben anderen Gesetzen die Spielregeln, wie die Wahlen auf dem
Gemeindegebiet zum Gemeinderat, des:der Bürgermeister:in, des Stadtsenates und der Ausschüsse des
Gemeinderates ablaufen. Die dort festgelegten Spielregeln sollen gleiche, unmittelbare, geheime, freie,
persönliche und vor allem auch faire Wahlen in Innsbruck ermöglichen . Diese Spielregeln bilden das
Fundament, dass etwaige Wahlprozesse und vor allem Ergebnisse akzeptiert werden, wesha lb nur
parteipolitische motivierte Interessen in der Gestaltung der Wahlordnung keinen Platz finden sollten. Die
Grundsätze, wie die Spielregeln unserer Wahlen gestaltet werden sollen, so llten überparteilich mit einer
möglichst breiten Mehrheit festgelegt werden, um die Akzeptanz und Integrität dieser zu stärken.
Aktuell können Änderungen des Gesetzes mit einem einfachen Mehrheitsbesc hluss des Gemeinderates der
Landesregierung

vorgeschlagen

werden,

was

Tür

und

Tor

für

parteipolitisch

motivierte

Änderungsvorschläge bietet. Im lnnsbrucker Stadtrecht wurde eine Maßnahme ergriffen, um dies zu
verhindern. So steht in § 89 /StR geschrieben: ,,Änderungen dieses Gesetzes können vom Gemeinderat der

Landesregierung vorgeschlagen werden, wenn es der Gemeinderat bei Anwesenheit von mindestens drei
Vierteln seiner Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließt." Dies stellt
sicher, dass niemals eine einfache Mehrheit des Gemeinderates Änderungen des Stadtrechts an die
Landesregierung vorschlagen kann, wodurch eine möglichst breite Akzeptanz der vorgeschlagenen
Änderungen sichergestellt wird, da diese immer zumindest einer 2/3-Mehrheit bedarfen.
Um dies auch für die lnnsbrucker Wahlordnung sicherstellen zu können, soll ein gleichlautender Paragraph
in die lnnsbrucker Wahlordnung aufgenommen werden.

Die lnn sb rucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18/1. 6020 Innsb ru ck