Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.408
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(zu Punkt 53.8)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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BRUCI<
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 16.11.2022
Verfügungsmittel des Bürgermeisters - Rechtsgrundlage; Zahl MagIbk/41563/GfGRAF/88/2022;
Anfrage von GR Depaoli (GERECHT) vom 25.10.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 25.10.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Auf eine Begründung der Anfrage wird seitens des Antragstellers ausnahmsweise verzichtet.
Die Begründung für die Nichtbegründung dieser Anfrage wird den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten der Stadt Innsbruck nach Beantwortung dieser Anfrage durch den Bürgermeister
schriftlich zeitgerecht vor der Gemeinderatssitzung am 24.11.2022 nachgereicht.
Frage 1:
Aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage gibt es die Verfügungsmittel des Bürgermeisters? (Um Bekanntgabe des Landesgesetzes bzw. Bundesgesetzes, Verordnung, Gemeinderatsbeschlusses mit Beschlussdatum etc. wird ersucht.)
Antwort:
Den Ausführungen im Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
Zl. KA 13545/2021 unter "3) Rechtliche Grundlagen" ist nichts hinzufügen.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
0h
35 min
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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