Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.439

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7. Warum haben Sie nicht die Personalververtretung in diese Entscheidung - das Amt für
Personalwesen aufzulösen etc.-vorab infonniert bzw. in die Entscheidung mit eingebunden?
8. Welche Kosten entstehen der Stadt Innsbruck mit der Auflösung des Amtes für Personalwesen und der Schaffung einer ll Medienberichten Stabsstelle?
9. Wurde Personalamtsleiterin Katharina Bonauer vom Bürgenneister ihres Amtes als Amtsvorständin für Personalwesen enthoben, um als Stabsstellenleiterin weiterhin im Stadtmagistrat tätig zu sein, und wenn ja, wann (Datum) und durch wen erfolgte die Amtsenthebung?
10. Wurde der Dienstvertrag von Amtsvorständin Katharina Bonauer aufgelöst, um sie mittels eines neuen Dienstvertrages als „Stabsstellenleiterin· bei der Stadt Innsbruck anzustellen?
11. Wurde mit Frau Amtsvorständin Katharina Bonauer ein neuer Dienstvertrag ausgehandelt, und wenn ja - wann (Datum)
12. Wie hoch waren die Kosten für das Bewerbungsverfahren für die Stadt Innsbruck aus
welchem Frau Katharine Bonauer als bestgeeignetste Bewerberin für die Amtsleitung Amt für
Personalwesen hervorging?
12. Ist die Schaffung der Stelle .Stabsstellenleiterin Personalmanagement"" durch den Bürgermeister im Dienstpostenplan berücksichtigt?
13. Was passiert mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der „Stabsstelle für Personalmanagement", im Falle, dass Sie bei möglichen Neuwahlen 2023 bzw. bei den Gemeinderatsund Bürgenneisterwahlen als Bürgermeister abgewählt werden bzw. sollten Sie frühzeitig
hren Rück.tritt als Bürgermeister erklären?
14. Gemäß Magistratsgeschäftsordnung gliedert sich der Stadtmagistrat in Abteilungen, diese gliedern sich in Ämter und Referate. Daneben können zur Unterstützung Daneben können zur Unterstützung des Bürgermeisters und des Magistratsdirektors Stabsstellen mit besonderen Aufgaben betraut werden.
a) Ist es richtig, dass die Magistratsordnung mit dieser Formulierung eine rechtliche Befugnis des Bürgermeister Stabsstellen zu schaffen nicht vorsieht, da es ansonsten sinngemäß
lauten müsste - Daneben können zur Unterstützung Daneben können zur Unterstützung des
Bürgenneisters und des Magistratsdirektors Stabsstellen mit besonderen Aufgaben geschaffen bzw. errichtet und betraut werden. - ?

b) Wenn nein, warum nicht?
15. Wo im lnnsbrucker Stadtrecht wird dem Bürgermeister die rechtlich Befugnis ermöglich
das Personalamt aufzulösen?
16. Mit welchen besonderen Aufgaben wurde die „Stabsstelle Personalmanagement", wie
auch immer zur Unterstützung des Bürgermeisters betraut?
17.Können Sie garantieren, dass Sie keine weiteren Ämter im Stadtmagistrat auflösen ,und
stattdessen Stabsstellen errichten, welche direkt dem Bürgermeister unterstellt sind?
18. Welche lt. Medienberichten politischen Angriffe gibt es auf die Verwaltung konkret? (bezugnehmend auf ihre gegenständlichen Aussagen)