Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.470

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(zu Punkt 55.13)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2 4 Nov. 2022
&PCR.-AT/201/20?2

Geschättss!elle für Gemeinderat und Stadtsenat

Alternative Liste
Innsbruck

Innsbruck, 24.11.2022

ANTRAG
Abänderung Wohnungsvergaberichtlinien Mietbelastung
Der Gemeinderat beschließt folgende Abänderung der Wohnungsvergaberichtlinien:

1.9.g) ,,Bei zu hoher Mietbelastung, d.h. wenn die zu bezahlende Bruttomiete 40 %des
Nettofamilieneinkommens (zuzüglich Mietbeihilfen) übersteigt. Pro Kind wird ein Abschlag von 3 %
berechnet."
in: ,,Bei zu hoher Mietbelastung, d.h. wenn die zu bezahlende Bruttomiete den jeweiligen maximalen
Wohnkostenanteil des Schwellenwerts (zuzüglich Mietbeihilfen) des Nettofamilieneinkommens
übersteigt."
Die Schwellenwerte bezogen auf das der Haushaltsgröße entsprechende Medianeinkommen
betragen:

Einkommen:

Maximale Mietbelastung:

unter 60% (Armutsgefährdungsgrenze)

25% des Haushaltseinkommens

60% bis 100%

30% des Haushaltseinkommens

über 100%

35% des Haushaltseinkommens

Pro Kind wird ein Abschlag von 3% berechnet.
Ein Überschreiten der Mietbelastung um 10% der jeweiligen Schwellenwerte führt zu einer erhöhten
Dringlichkeit bei der Wohnungsvergabe."

Alternative Liste Innsbruck - Schöpfstraße 9 - 6020 Innsbruck - teami6lalternat1,1eliste at - 1:1ww.alternat1vel1ste at - ZVR-Zahl: 1352368177

11~