Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.470
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(zu Punkt 55.13)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
2 4 Nov. 2022
&PCR.-AT/201/20?2
Geschättss!elle für Gemeinderat und Stadtsenat
Alternative Liste
Innsbruck
Innsbruck, 24.11.2022
ANTRAG
Abänderung Wohnungsvergaberichtlinien Mietbelastung
Der Gemeinderat beschließt folgende Abänderung der Wohnungsvergaberichtlinien:
1.9.g) ,,Bei zu hoher Mietbelastung, d.h. wenn die zu bezahlende Bruttomiete 40 %des
Nettofamilieneinkommens (zuzüglich Mietbeihilfen) übersteigt. Pro Kind wird ein Abschlag von 3 %
berechnet."
in: ,,Bei zu hoher Mietbelastung, d.h. wenn die zu bezahlende Bruttomiete den jeweiligen maximalen
Wohnkostenanteil des Schwellenwerts (zuzüglich Mietbeihilfen) des Nettofamilieneinkommens
übersteigt."
Die Schwellenwerte bezogen auf das der Haushaltsgröße entsprechende Medianeinkommen
betragen:
Einkommen:
Maximale Mietbelastung:
unter 60% (Armutsgefährdungsgrenze)
25% des Haushaltseinkommens
60% bis 100%
30% des Haushaltseinkommens
über 100%
35% des Haushaltseinkommens
Pro Kind wird ein Abschlag von 3% berechnet.
Ein Überschreiten der Mietbelastung um 10% der jeweiligen Schwellenwerte führt zu einer erhöhten
Dringlichkeit bei der Wohnungsvergabe."
Alternative Liste Innsbruck - Schöpfstraße 9 - 6020 Innsbruck - teami6lalternat1,1eliste at - 1:1ww.alternat1vel1ste at - ZVR-Zahl: 1352368177
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