Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.473

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(zu Punkt 55.14)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

_ 4. N V. 2022

Gft --AT 10212022-

r,eschättss!elle für Gemeinderal und Stad!senat

Alternative Liste
Innsbruck

Innsbruck, 24.11.2022

ANTRAG
Abänderung der Vormerkrichtlinien Jugendhilfeeinrichtungen
Der Gemeinderat möge die Einfügung folgender Passage in die Vormerkrichtlinien beschließen:
Kinder und jugendliche, die in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, können bereits vor
Vollendung des 18. Lebensjahres vorgemerkt werden. Die Zeit der Unterbringung in
Jugendhilfeeinrichtungen gilt als Anwartschaft für eine Stadtwohnung. Die Wohnungsvergabe
erfolgt jedoch erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

Begründung:
Kinder und Jugendliche, die in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, befinden sich in
besonders schwierigen Verhältnissen und verfügen über keinen familiären Rückhalt sowie über kein
gesichertes Einkommen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres müssen sie die
Jugendhilfeeinrichtungen verlassen, da dann deren Zuständigkeit endet. Ein Großteil dieser jungen
Menschen ist nicht in der Lage, sich am aktuellen Wohnungsmarkt mit angemessenem Wohnraum zu
versorgen und ist daher akut von Wohnungslosigkeit bedroht.
Eine frühzeitige und raschestmögliche Wohnversorgung dieser vulnerablen Gruppe liegt in der
sozialen Verantwortung der Stadt. Darüber hinaus stellt eine rasche Wohnversorgung auch eine
nachhaltige Investition in die Vermeidung von Folgeschäden von prekären Wohnverhältnissen wie
etwa dauerhafte Erwerbsarbeitslosigkeit da

GR Mesut Onay

Alternative Liste Innsbruck
Alternative Liste Innsbruck - Schöpfstraße 9 - 6020 Innsbruck - team@alternat1vel1ste at - wxw alternat1vel1ste.at - ZVR-Zahl: 1352368177

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