Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.473
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(zu Punkt 55.14)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
_ 4. N V. 2022
Gft --AT 10212022-
r,eschättss!elle für Gemeinderal und Stad!senat
Alternative Liste
Innsbruck
Innsbruck, 24.11.2022
ANTRAG
Abänderung der Vormerkrichtlinien Jugendhilfeeinrichtungen
Der Gemeinderat möge die Einfügung folgender Passage in die Vormerkrichtlinien beschließen:
Kinder und jugendliche, die in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, können bereits vor
Vollendung des 18. Lebensjahres vorgemerkt werden. Die Zeit der Unterbringung in
Jugendhilfeeinrichtungen gilt als Anwartschaft für eine Stadtwohnung. Die Wohnungsvergabe
erfolgt jedoch erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Begründung:
Kinder und Jugendliche, die in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht sind, befinden sich in
besonders schwierigen Verhältnissen und verfügen über keinen familiären Rückhalt sowie über kein
gesichertes Einkommen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres müssen sie die
Jugendhilfeeinrichtungen verlassen, da dann deren Zuständigkeit endet. Ein Großteil dieser jungen
Menschen ist nicht in der Lage, sich am aktuellen Wohnungsmarkt mit angemessenem Wohnraum zu
versorgen und ist daher akut von Wohnungslosigkeit bedroht.
Eine frühzeitige und raschestmögliche Wohnversorgung dieser vulnerablen Gruppe liegt in der
sozialen Verantwortung der Stadt. Darüber hinaus stellt eine rasche Wohnversorgung auch eine
nachhaltige Investition in die Vermeidung von Folgeschäden von prekären Wohnverhältnissen wie
etwa dauerhafte Erwerbsarbeitslosigkeit da
GR Mesut Onay
Alternative Liste Innsbruck
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