Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.477
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Die neue Schulstraße
Mit der 33. Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung wurde ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Die Regelungen für die Schulstraße wurden damit vereinheitlicht.
© BMK/message.at
Was ist eine Schulstraße?
Das Prinzip einer Schulstraße hat sich bereits in vielen Bundesländern wie Wien ,
Niederösterreich, Salzburg , Tirol und Vorarlberg bewährt. Die Schulstraße hat das
Ziel, den Verkehrsandrang zu Schulbeginn zu reduzieren . Sie soll Eltern und Kinder
dazu ermutigen , zumindest eine Teilstrecke des Schulweges klimafreundlich mobil
zurückzulegen .
Mit der Schulstraße gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge auf der Straße oder einem
Straßenabschnitt. Radfahren ist erlaubt.
Die neue Schulstraße in der StVO
In der Novelle der Straßenverkehrsordnung wird nun festgelegt , welche Regelungen
für eine Schulstraße gelten. Begleitend wird ein neues , einheitliches Straßenschild
eingeführt, das Schulstraßen künftig deutlich kennzeichnet.
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In einer Schulstraße darf die Fahrbahn begangen werden .
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Das Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
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Kraftfah rze uge dürfen in bestimmten Ausnahmen zu- und abfah ren und müssen dabei auch Sch rittgeschwind igkeit einhalte n.
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Zusätzlich kann die Straße oder der Straßenabschnitt mechanisch abgesperrt werden , etwa mit Pollern , Schranken , Sperrgürteln oder Zäunen .
Zitat aus der Regierungsvorlage
"1535 der Beilagen XXVII. GP"
§ 76d. Schulstraße
(1 ) Die Behörde kann , wen n es der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs , insbesondere des Fu ßgängerverkehrs , dient, durch Verordnung Straßenstellen oder Gebiete in der unmittelbaren Umgebung von Schulgebäuden , zu Schulstraßen erklären. Bei der Verordnung ist insbesondere auf Schultage sowie die Tageszeiten von Schulbeginn und Schulende Bedacht zu nehmen.
(2) In Schulstraßen ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon ist
der Fahrradverkehr. Krankentransporte , Schülertransporte gemäß§ 106 Abs. 10
KFG, Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Siche rheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes , Fahrzeuge des Öffentlichen