Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.10

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19.

MagIbk/52455/SP-BB-HU/1

21.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HU-B9, Hungerburg, Bereich
Gramartstraße 86, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (bei Stimmenthaltung von ALI;
einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.12.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HU-B9, Hungerburg, Bereich
Gramartstraße 86, gemäß § 64
TROG 2022, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
20.

Bebauungsplan Nr. PR-B38, Pradl,
Bereich Hunoldstraße 12, 14, 16,
16a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR-B4), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 202
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und ALI, 10 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
10.11.2022:
Der Bebauungsplan Nr. PR-B38, Pradl, Bereich Hunoldstraße 12, 14, 16, 16a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. PR-B4),
gemäß § 64 TROG 2022, wird beschlossen.
22.

Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen gemäß § 21
Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

22.1

MagIbk/41563/GfGR-AT/216/2022
Schwarzl, StRin Mag.a Ursula, Widerruf der Übertragung der Ressortführung Umwelt, Energie und
Mobilität, Tiefbau, Grünanlagen,
Straßenbetrieb und Kultur
(GR Depaoli)

MagIbk/43592/SP-FF-GS/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IBK-F2.0, Innsbruck,
Bereich Gesamtstadt (als Änderung aller rechtskräftigen Flächenwidmungspläne der Landeshauptstadt Innsbruck gemäß Anhang A), gemäß § 122 Abs. 1 in
Verbindung mit § 31c Abs. 2
TROG 2022 (2. Entwurf)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und SPÖ,
12 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
15.12.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IBK-F2.0, Innsbruck, Bereich Gesamtstadt (als Änderung aller
rechtskräftigen Flächenwidmungspläne der
Landeshauptstadt Innsbruck gemäß Anhang A), gemäß § 122 Abs. 1 in Verbindung
mit § 31c Abs. 2 TROG 2022 (2. Entwurf),
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
Die Auflagefrist wird auf zwei Wochen herabgesetzt.

GR-Sitzung 15.12.2022

MagIbk/46782/SP-BB-PR/1

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FI, FRITZ
und GERECHT, 17 Stimmen):
Beiliegendem von GR Depaoli eingebrachten Abänderungsantrag zum dringenden
Antrag wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt
wird.
22.2

MagIbk/41563/GfGR-AT/217/2022
Verhinderung der Errichtung einer
Flüchtlingsunterkunft im Westen
der Stadt, Resolution (Bgm.Stellv. Lassenberger)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, SPÖ,
FRITZ und GERECHT, 14 Stimmen):
Beiliegendem von Bgm.-Stellv. Lassenberger eingebrachten dringenden Antrag wird
die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb
der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt wird.