Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.30
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Hinsichtlich der zentralörtlichen Funktion Innsbrucks, wissen
wir, dass die Leute zum Arbeiten, zur Ausbildung, zur Unterhaltung und
zur Freizeitgestaltung in die Stadt Innsbruck einpendeln. Das ist auch gut
so, aber es sollte halbwegs rational überlegt werden, mit welchem Verkehrsmittel man in die Stadt Innsbruck fährt. Dort, wo es eine gute
öffentliche Verkehrsanbindung gibt, sollten sie möglichst nicht mit dem
eigenen Auto durch die Gegend "gurken", sondern den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) benutzen. Kurzparkzonen sind auch dafür gut, damit man eine solche Entwicklung fördert.
Vor einiger Zeit wurden im Gemeinderat die Beförderungszahlen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
angesprochen, die gerade in diesem Winter sehr stark angestiegen sind. Wir
liegen in der Entwicklung sehr gut und daher wäre es hoch vernünftig,
diese so weiter zu fördern, indem man bei den Kurzparkzonen nicht zu lax
sein sollte.
Ich möchte noch zu einigen Punkten, die GR Mag. Kogler und
GR Ing. Krulis angesprochen haben, Stellung nehmen. Nichts und niemand
zwingt uns, jeden einzelnen Parkplatz in Hötting zu markieren. Es würde
ausreichen, die Kurzparkzone ordentlich mit einem Verkehrsschild am
Anfang und am Ende der Zone zu versehen. Die blaue Linie am Boden ist
eine Kann-Bestimmung, was heißt, dass man es machen kann, aber nicht
muss.
Wenn man einige unübersichtliche Stellen nicht markiert und
damit toleriert, dass vielleicht nicht ganz zwei Fahrspuren frei sind und
man nur dann einschreitet, wenn die Feuerwehr oder die Rettung am
Zufahren gehindert ist, wird es auch kein großes Unglück sein. Ich muss
nicht die Hälfte der Stellplätze die es in Hötting am Rande des Gesetzes
gibt, durch blaue Zeichnungen auf der Straße zum Verschwinden bringen.
Man kann das Ganze auch halbwegs vernünftig handhaben.
Wie es schon angesprochen wurde, kann man Parken am Rande des Gesetzes, wo es niemanden stört und vor allem die Sicherheit nicht
ernsthaft beeinträchtigt, augenzwinkernd zulassen. Dort, wo es wirklich
schlimm ist, wie zum Beispiel stellenweise in der Dorfgasse, in der die
GR-Sitzung 27.3.2003