Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.34
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 30 -
GRin Keuschnigg referiert den Antrag des
Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe vom 16.12.2013:
19.
Subventionsantrag des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe für den Bereich
"Soziales"
Beschluss (einstimmig):
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe wird
gemäß Beilage genehmigt.
GRin Mag.a Schwarzl referiert den Antrag
des Verkehrsausschusses vom 18.12.2013:
berggasse und Pirmingasse sowie Bereich
Amberggasse Nr. 17, Ursulinenweg Nr. 37,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
22.
20.
Verkehrsmaßnahme
Beschluss (einstimmig):
Die Verkehrsmaßnahme wird laut Beilage
verordnet.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 19.12.2013 sowie
16.01.2014:
21.
III 438/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B26, Höttinger Au, Bereich zwischen
Daneygasse, Kolbgasse, Amberggasse und Pirmingasse sowie Bereich Amberggasse Nr. 17, Ursulinenweg Nr. 37, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.12.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B26, Höttinger Au, Bereich
zwischen Daneygasse, Kolbgasse, AmGR-Sitzung 16.01.2014
III 6340/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B24, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg
Nrn. 51 und 51a sowie Ampfererstraße Nr. 18 (als Änderung des
Allgemeinen Bebauungsplanes
Nr. HA - B15 und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA B15/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, 2. Entwurf
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind sieben Stellungnahmen, großteils
von den südöstlichen AnrainerInnen, eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen richten sich gegen
Festlegungen zur Höhe und Dichte des
Neubauprojektes.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Eine Adaptierung der Gestaltung
des Dachgeschosses, die zu einer gewissen Verbesserung für die Nachbarn führt,
wird vertraglich abgesichert. Diese Adaptierung betrifft nicht die Festlegungen im Bebauungsplan, allerdings wird aufgrund anderer minimaler Änderungen die Auflage
eines 2. Entwurfes des Bebauungsplanes
vorgeschlagen.