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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.96

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Präambel
Wohnen in der Stadt Inns ru k ist….


… vielfältig: entsprechend der Nachfrage und den Bedürfnissen der
unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen umfasst das städtische und gemeinnützige
Angebot rund 17.000 Wohnungen, von denen jährlich ca. 500 Wohnungen
nachbesiedelt werden. Im langjährigen Durchschnitt vermehrt sich der
Wohnungsbestand dank früherer Wohnbauoffensiven um ca. 145 Wohnungen pro
Jahr.



… zeitgemäß: im städtischen Wohnbau wird sowohl familien- und kinderfreundlicher
Wohnraum geschaffen als auch auf Senior: innen und behindertengerechten Ausbau
hoher Wert gelegt.



… sozial: die Wohnungsvergabe unterstützt das nachbarschaftliche Zusammenleben
und das Miteinander innerhalb der Hausgemeinschaften.

Wohnen ist ein hohes soziales Gut


Leistbarer Wohnraum ist heute so gefragt wie nie zuvor. Die gesellschaftlichen
Strukturen haben sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt und die
geänderten Bedürfnisse der Innsbrucker:innen stellen neue Anforderungen an die
städtische Wohnungsvergabe. Transparente, zukunftsorientierte und sozial gerechte
Vergaberichtlinien sind der Schlüssel zu einer ausgewogenen Wohnungspolitik.
Wohnen ist ein hohes soziales Gut und oberstes Grundbedürfnis eines jeden
Menschen.



Besonders Menschen des Mittelstandes, deren Einkommen im fördernahen Bereich
liegt, haben zu kämpfen. Leistbare Wohnungen zu finden, ist für diese Gruppe in
unserer Gesellschaft sehr schwer geworden. Viele dieser Leistungsträger:innen in
unserer Gesellschaft orientieren sich daher außerhalb und verlassen zunehmend
Innsbruck. Dieser negativen Entwicklung muss dringend entgegengesteuert werden.



Bei künftigen städtischen oder gemeinnützigen Bauprojekten im Stadtgebiet, strebt
die Landeshauptstadt Innsbruck an, den Anteil an fördernahen Wohnungen auf 50%
der Wohneinheiten pro Wohnprojekt anzuheben. Ziel ist es dabei, diese (mit
städtischem Zuweisungsrecht) frei finanzierten und im fördernahen Bereich
befindlichen Wohnungen an vorgemerkte Personen dieser Vergabeliste zuzuteilen.



Bestehende Wohnungen mit städtischem Zuweisungsrecht sollen auch Bürgerinnen
und Bürgern im fördernahen Bereich angeboten werden, sobald diese aus
verschiedensten Gründen nicht mehr im geförderten Bereich vermittelbar sind. Im
Falle sogena ter „ausfi a zierter“ Woh u ge ist bei bestehendem Bedarf ein
Drittel dieser Wohnungen ebenfalls an Vorgemerkte dieser Vergabeliste zuzuteilen.

Vormerk- und Vergaberichtlinien für Innsbrucks Mittelstand (Stand: 14.12.22)

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