Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.106
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3. Wohnungsvergabe
1. Das Referat für Wohnungsvergabe vergibt Wohnungen nach einem Punktesystem, das die
Wartezeit, Familiengröße, dzt. Wohnungsgröße und wohnlich sowie evtl. gesundheitliche
Aspekte berücksichtigt. Bei der Wohnungsvergabe entscheidet die höchste Punktezahl. Es kommt
das bestehende Punktesystem für geförderte Mietwohnungen zur Anwendung.
2. Die Vergabe orientiert sich an den objektiven Bedürfnissen und der finanziellen
Belastbarkeit der Bewerber:innen.
3. Dem/der Wohnungswerber:in können zwei Wohnungsangebote unterbreitet werden.
Bei Ablehnung des zweiten Angebotes ist eine erneute Vormerkung erst nach Ablauf von
5 vollen Jahren möglich.
4. Die Wohnungsangebote umfassen ausschließlich Wohnungen im gesamten Stadtgebiet
von Innsbruck, für die ein Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck besteht.
5. Bei der Vergabe von Wohnungen wird auf strukturelle Besonderheiten im Wohngebiet
wie auch im Haus geachtet.
6. Richtgrößen für die Vergabe:
a) 1 Person
1 Singlewohnung
b) 1 Person mit anerkanntem Mehrbedarf
2 Zimmer
(ärztliche Notwendigkeit, gemeinsame Obsorge, Besuchsrechtsregelung
oder Personen ab 60 Jahren)
c) 2 Personen Haushalt
d) Alleinerziehend mit Kind
2 Zimmer
2 Zimmer oder
3 Zimmer (bis 65 m 2 )
e) 3 Personen Haushalt
f)
4 Personen Haushalt mit 2 Kindern
3 Zimmer
4 Zimmer
7. Die Richtgrößen können bei Wohnungswerber:innen mit Behinderungen und erhöhtem
Platzbedarf aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung überschritten werden.
8. Bei Auflösung der Lebensgemeinschaft verzichtet der Partner/die Partnerin, der/die
Obsorge für ein/mehrere Kinder nicht hat, auf das Mietrecht zu Gunsten des
Partners/der Partnerin, der/die Obsorge berechtigt ist und in dessen/deren Haushalt
das/die Kinder/er wohnhaft sind.
Entwurf Vormerk- und Vergaberichtlinien für lnnsbrucks Mittelstand (Stand: 24.11.22)
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