Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.40
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Ich glaube, dass wir es verantworten können, eine Erweiterung
der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Hötting einzuführen und das
Verfahren günstiger und schneller durchzuführen. Wir werden dann sehen,
wie schnell die angrenzenden Ortsteile jenen Verdrängungsmechanismus
zu spüren bekommen und an die Stadt Innsbruck herantreten werden. Wir
könnten zum Beispiel diesbezüglich eine Befragung durchführen, wenn
auch, wie GR Mag. Fritz richtig bemerkt hat, die 500 Leute nicht ein Feigenblatt sind, aber immerhin doch eine Aussagekraft haben. Ich glaube,
wenn die Mitglieder des Gemeinderates diesem Vorschlag zustimmen
könnten, dass das Verfahren in die richtige Richtung beschleunigt wird.
(Beifall)
GR Grünbacher: Ich ersuche um getrennte Abstimmung über
"Gebührenbefreiung" und "Gebührenpflichtigkeit".
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Es wird über den Abänderungsantrag von GR Ing. Krulis ohne "Gebührenbefreiung" und "Gebührenpflichtigkeit" abgestimmt.
MB: (gegen ÖVP, SPÖ und FREI)
Der Abänderungsantrag von GR Ing. Krulis (Seite 391) wird abgelehnt.
Damit erübrigt sich die getrennte Abstimmung über "Gebührenbefreiung"
und "Gebührenpflichtigkeit".
GR Engelbrecht: Ich würde um eine Erläuterung zwischen der
korrigierten und ursprünglichen Vorlage bitten. Dies wäre für die Abstimmung noch ganz fein.
StR Dr. Gschnitzer: Es handelt sich nur um eine Kleinigkeit,
die jedoch im Plan definiert sein muss. Ursprünglich war das Ende der gebührenpflichtigen Zone bis Ende Schneeburggasse fixiert. Dies stimmt jedoch nicht, da die Schneeburggasse viel weiter in Richtung Westen geht
und bei Schneeburggasse 95 endet. Das wurde in der Beilage B korrigiert.
In der Beilage A, das ist im Ortszentrum, Bereich Steinbruchgasse, war die gesamte Steinbruchgasse bis zur Höttinger Kirche von der
Gebührenpflichtigkeit ausgenommen, da man dort auch parken könnte.
Daher hat man die links und rechts oder ost- und westseitig liegenden Häu-
GR-Sitzung 27.3.2003