Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.42
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eine Unterbringung von Flüchtenden in diesen Gebäuden von Vorteil wäre oder nicht.
werden sie mit Haft bestraft oder abgeschoben. (Unruhe im Saal)
Bei der Verteilung haben wir mehr Optionen. Es gibt keine "schwarz-weiß" Entscheidung. Ich lehne mich jetzt einmal weit aus
dem Fenster, aber wir werden in Zukunft
noch mehr Unterkünfte in Österreich benötigen. In den nächsten Jahren werden Flüchtende zu uns kommen. Auch ich hoffe, dass
wir es schaffen, die Unterbringung auf nur
Asylberechtigte zu beschränken. Das wird
auch Aufgabe der Europäischen Union (EU)
sein.
GR Mag. Stoll: Ich habe eine Frage zum
ursprünglichen Punkt C, "Vermietung des
Forellenhofs und des Hauses Innsbruck in
Westendorf". Warum stimmen wir darüber
ab? Im vergangenen Jahr haben wir das
nicht gemacht.
Wir werden sicherlich Quartiere benötigen.
Eine Verteilung im Land ist bestimmt die
sinnvollste Option. Man muss das Vorgehen
sicherlich gut prüfen. Ich schlage vor, diese
Gebäude an die Bergbahnen Westendorf
GmbH zu vermieten. Herr Bürgermeister
soll zeitgleich Gespräche mit der Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) und der Gemeinde Westendorf führen. Vielleicht gibt es
nach der Wintersaison bereits eine Lösung.
Bgm. Willi: Diese Diskussion war sehr
lange und intensiv. Aus der Debatte nehme
ich mit, dass eine grundlegende Offenheit
vorhanden ist, den Flüchtenden unsere Gebäude anzubieten. Mein Wunsch ist, die
Standortgemeinde Westendorf einzubinden.
Das ist die Grundvoraussetzung.
Jetzt sollten wir beschließen, die Gebäude
bis April zu vermieten. Damit Ihr einmal
wisst, von welcher Größenordnung wir hier
sprechen: Der Forellenhof hat eine Gesamtfläche von 181 m2. Das Haus Innsbruck hat
eine Fläche von 607 m2. Es sind nicht die
größten Gebäude, aber wir könnten mit
ihnen unseren Beitrag leisten.
Sobald der Vertrag mit der Bergbahnen
Westendorf GmbH im April ausläuft, könnten wir über die weitere Nutzung der Gebäude reden. Das Land Tirol müsste mit der
Standortgemeinde Westendorf Gespräche
führen. Die Strandortgemeinde muss eingebunden werden. Ich glaube, für diese Vorgehensweise könnte es eine breite Zustimmung geben.
StR Federspiel: Um es noch einmal zu betonen: Bei einem illegalem Aufenthalt handelt es sich um die Anwesenheit eines Menschen in einem Staatgebiet, obwohl kein legaler Aufenthaltsstatus vorhanden ist. Wir
reden hier über Illegale! Normalerweise
GR-Sitzung 15.12.2022
Letztes Jahr wurden diese Gebäude einfach
vermietet. Wir haben im Gemeinderat nichts
beschlossen. Weshalb liegt uns dieser Antrag heute zur Abstimmung vor? Entweder
wird etwas im Gemeinderat beschlossen oder auch nicht! Das alles passt nicht mehr
zusammen!
GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich verstehe die
Beschlussvorlage nicht. Der Forellenhof
wird durch diesen Beschluss der Bergbahnen Westendorf GmbH zur Verfügung gestellt.
(Bgm. Willi: Bis April!)
Es geht doch nur um das Haus Innsbruck
oder etwa nicht? Für dieses Gebäude haben sich InteressentInnen gemeldet. Nun
liegt ein Abänderungsantrag vor, in dem es
darum geht, die Tiroler Soziale Dienste
GmbH (TSD) in die Überlegungen bezüglich
der Zurverfügungstellung des Hauses Innsbruck einzubeziehen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Nein,
GRin Dr.in Krammer-Stark. Der Abänderungsantrag bezieht sich auf die Objekte
Forellenhof und Haus Innsbruck. Es geht
nicht nur um eines der Gebäude.
GR Mag. Falch: Die Vermietung der Gebäude an die Bergbahnen Westendorf
GmbH als Personalunterkunft ist etwas völlig anderes als die Zurverfügungstellung
dieser zwei Objekte für Flüchtlinge. Ich
glaube, bevor wir in der Stadt Innsbruck
eine Entscheidung treffen, müssen wir mit
der Gemeinde Westendorf darüber sprechen. Das muss abgeklärt werden.
GR Mag. Stoll: Zur Geschäftsordnung! Ich
habe vorher eine Frage gestellt. Kann mir
jemand eine Antwort geben? Ansonsten
halte ich für das Protokoll fest, dass es niemand weiß oder beantworten möchte. Ich
habe eine Frage gestellt und erwarte eine
Antwort!
Bgm. Willi: Ich kann diese Frage gerade
nicht beantworten, versuche aber während