Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.43
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der Mittagspause eine Antwort zu bekommen. Ich teile sie Euch im Anschluss mit.
Mehrheitsbeschluss (gegen FI und GERECHT, 8 Stimmen):
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Es gibt keine
Wortmeldungen mehr. Antworten werden
wir erst danach bekommen. Deswegen
komme ich nun zur Abstimmung. (Unruhe
im Saal)
Die Punkte 1. und 4. des Antrages des
Stadtsenates vom 07.12.2022 (Seite 1106)
werden angenommen.
(GR Mag. Stoll: Wir haben im letzten Jahr
nicht über die Vermietung abgestimmt!
Weshalb machen wir es heuer?)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Uns liegt ein
offizieller Akt vor. Zu Beginn der Sitzung
hatten alle die Möglichkeit, Einspruch gegen
die Tagesordnung zu erheben. Das ist nicht
geschehen, also werde ich die Punkte zur
Abstimmung bringen.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Dr.in Krammer-Stark; gegen FI und
GERECHT, 8 Stimmen):
Die Punkte 2. und 3. des Antrages des
Stadtsenates vom 07.12.2022 (Seite 1106)
werden angenommen.
15.
Umgründung Leonhard Lang (KG)
- Leonhard Lang Holding GmbH,
Zustimmung zur Einverleibung
des Eigentumsrechts, Anpassung
Vorkaufsrechte, Liegenschaften
EZ 1039 und 1056, beide KG Amras (Grabenweg 79 und Archenweg 56), Dachsanierung und Errichtung einer Photovoltaikanlage
am Gebäude Archenweg 54
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Zur Geschäftsordnung! Bei der Genehmigung der Tagesordnung kann man keine Fragen zu einem
bestimmten Akt stellen. Herr Vorsitzender,
Du implizierst, dass wir zu Beginn der Sitzung bei der Genehmigung der Tagesordnung bereits Fragen zu einem Akt stellen
sollten.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Der Antrag
auf Absetzung des Punktes von der Tagesordnung wurde aus diesem Grund zur Abstimmung gebracht. Er hat keine Mehrheit
gefunden. Somit ist die Mehrheit des Gemeinderates der Meinung, dass der Akt
einer Abstimmung zugeführt werden soll.
(Beifall)
(StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Was ist mit der
unbeantworteten Frage?)
In diesem Hause sind schon öfters Fragen
unbeantwortet geblieben. Das ist kein Hinderungsgrund für das Durchführen einer Abstimmung. Ich kenne keine rechtliche Bestimmung, die bei schuldig gebliebenen Antworten eine Abstimmung verbietet.
GR Mag. Stoll: Zur Geschäftsordnung! Nur
weil es schon öfters vorgekommen ist, muss
man es nicht weiterhin so machen!
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ und GRin Dr.in Krammer-Stark,
2 Stimmen; gegen FPÖ, FI, GERECHT und
GR Lechleitner, BA, 12 Stimmen):
Der Abänderungsantrag von GR Depaoli
(Seite 1106) wird abgelehnt.
GR-Sitzung 15.12.2022
RA/0799/2017/WUR
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2022:
1.
Vorkaufsrechte betreffend die Liegenschaften EZ 1039 und 1056 KG Amras:
a) Die Stadt Innsbruck stimmt der Löschung der derzeit ob den Liegenschaften EZ 1039 (zu C-LNr. 2) und
EZ 1056 KG Amras (zu C-LNr. 3)
zugunsten der Stadt Innsbruck
grundbücherlich eingetragenen Vorkaufsrechte und der Einverleibung
des Eigentumsrechtes der
Leonh.Lang Holding GmbH
(FN 572601 k) an diesen Liegenschaften unter der Voraussetzung
zu, dass gleichzeitig die
Leonh.Lang Holding GmbH
(FN 572601 k) der Stadt Innsbruck
wiederum ein Vorkaufsrecht für alle
Veräußerungsarten an den Liegenschaften EZ 1039 und EZ 1056 KG
Amras einräumt.
b) Weiters stimmt die Stadt Innsbruck
einer Anpassung des Inhalts der