Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.56
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- 1132 -
wir stimmen der Förderung in Höhe von
€ 30.000,-- zu.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS, LI und ALI, 17 Stimmen):
Der von StRin Mag.a Schwarzl eingebrachte
Abänderungsantrag (Seite 1131) wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ, 1 Stimme; gegen GRÜNE,
SPÖ, NEOS, LI und ALI, 17 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
23.11.2022 (Seite 1131) wird abgelehnt.
21.
IV 19033/2022
Teuerungs-Entlastungspaket Teuerungsprämie 2022
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2022:
Alle Bediensteten der Landeshauptstadt
Innsbruck, welche am 01.12.2022 im aktiven Dienststand sind, erhalten eine einmalige Teuerungsprämie 2022 in Höhe von
€ 300,--. Mitumfasst sind auch Bedienstete,
welche im Rahmen einer Zuweisung zu Beteiligungen der Stadt dienstverwendet werden (ausgenommen jene Bedienstete, die
über den Gestellungsbetrieb bei der IKB ihren Dienst versehen).
Die Bedeckung ist im Sammelnachweis
Personal gegeben.
Aufgrund eines Schriftverkehrs mit der Zentral Personal Vertretung (ZPV) gibt es nun
einen Abänderungsantrag, der von einer
Mehrheit des Personalausschusses getragen wird.
Ich bringe den Abänderungsantrag hiermit
ein:
Alle Bediensteten der Landeshauptstadt
Innsbruck, welche am 01.12.2022 im aktiven Dienststand sind, erhalten eine einmalige Teuerungsprämie 2022 in Höhe von
€ 300,--. Mitumfasst sind auch Bedienstete,
welche im Rahmen einer Zuweisung zu Beteiligungen der Stadt dienstverwendet werden.
Jene Bediensteten, die über den Gestellungsbetrieb bei der IKB ihren Dienst verseGR-Sitzung 15.12.2022
hen, wird eine Prämie von € 50,-- ausbezahlt. Dies ist die Differenz zwischen den
€ 250,--, die diese Bedienstete in Form von
Gutscheinen bereits von der IKB erhalten
haben und den € 300,-- Teuerungsausprämie für anderen städtischen Bediensteten.
Die Bedeckung ist im Sammelnachweis
Personal gegeben.
GR Buchacher: Im Sinne der Gerechtigkeit
habe ich eine Frage. Wieso bekommen Beschäftigte der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) und Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) € 500,--, aber
MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck nur
€ 300,--?
Bgm. Willi: Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ist eine AG. Sie ist in ihrem
Wirken selbstständig. Meines Wissens nach
wurde dieser Teuerungsausgleich bereits in
der Mitte des Jahres ausbezahlt. Der jetzt
zu beschließende Vorschlag stammt vom
Personalausschuss.
GR Depaoli: Es ist ein schwieriges Thema.
Einige meiner Berater haben zu mir gesagt,
ich sollte nichts dazu sagen. Trotzdem
werde ich mich nun melden.
Da sich die Stadt Innsbruck beim Gehaltsabschluss dem Land Tirol angepasst hat,
haben wir bereits € 8 Mio. in den Teuerungsausgleich investiert. Jetzt weitere
€ 500.000,-- auszugeben, halte ich nicht für
klug. Ich vergönne das Geld allen Bediensteten von Herzen.
Mein Zugang ist aber ein anderer. Innerhalb
des Stadtmagistrates gibt es eine Ungleichbehandlung. Ich bin der Meinung, dass wir
zuerst einmal diese Bevorzugung einiger
MitarbeiterInnen abstellen sollten. Ich spreche von unrechtmäßigen Vorrückungsstichtagen, die der Kontrollausschuss bemängelt
hat. Vordienstzeiten wurden falsch berechnet!
Zuerst sollten einmal alle Bediensteten des
Stadtmagistrats gleichbehandelt werden.
Wenn Gerechtigkeit hergestellt wurde, können alle eine weitere Belohnung bekommen. Außerdem finde ich es nicht in Ordnung, dass alle Bediensteten einen Fixbetrag erhalten sollen. Es gibt Führungspersonal, das gut dotiert ist. Diese Führungspersonen benötigen € 300,-- nicht so dringend,
wie jene MitarbeiterInnen, die weniger verdienen.