Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.102

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Das beiliegende "Konzept für die Zuteilung
von Räumlichkeiten an Mitglieder des Stadtsenates und an Gemeinderatsfraktionen
(3. Entwurf vom 22.11.2022)" wird angenommen.
41.

Behandlung eines dem Stadtsenat
zur Vorberatung zugewiesenen
Antrages

41.1

MagIbk/41563/GfGR-AT/136/2022

Mag. Krackl, Appler, Dengg, Depaoli,
Mag. Falch, Kunst, Mag.a Oppitz-Plörer und
Wanker, alle eigenhändig
Wir haben uns darauf verständigt, dass wir
uns nicht in jedem Punkt einig sind und wir
haben versucht, Dinge zu berücksichtigen.
Ein großer Kritikpunkt an der ersten Fassung war ja von Seiten der SPÖ, dass ausfinanzierte Wohnungen zur Hälfte auch an
den Mittelstand vergeben werden.

Städtische Wohnungen, Vormerkund Vergaberichtlinien für lnnsbrucker Mittelstand
(GR Mag. Krackl)

Wir haben uns darauf verständigt, das auf
ein Drittel zu reduzieren und auch die Bandbreite des Einkommens anzupassen. Es
gibt einige Übereinstimmungen mit dem
Vorschlag von GR Mag. Plach.

GR Mag. Krackl: Es hat nun doch einige
Zeit gedauert und viele Gespräche gegeben. In der letzten Sitzung des Gemeinderates hatten wir eine überarbeitete Version
der Vergaberichtlinien, heute liegt die finale
Version vor.

Ganz konnten wir die SPÖ leider nicht überzeugen. Das ist schade, denn wir waren
durchaus kompromissbereit und haben
auch versucht, Lösungen zu finden. Jetzt
sind wir an dem Punkt, wo wir sagen, die
Richtlinien sind beschlussreif.

Es gibt von mir auch einen Abänderungsantrag, den ich referieren möchte:

Ich darf mich herzlich bei jenen bedanken,
die mitgearbeitet haben, aber auch bei jenen, die Kritik anbrachten, damit das Papier
verbessert und nachgeschärft werden
konnte.

Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

Der im Anhang beigefügte Entwurf für
Vormerk- und Vergaberichtlinien für
den Innsbrucker Mittelstand wird in der
vorliegenden Version vom 14.12.2022
beschlossen.

2.

Die Richtlinien werden vom laut Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) inhaltlich zuständigen Referat für die
operative Umsetzung vorbereitet und in
die Arbeitsabläufe übernommen. Das
Inkrafttreten soll spätestens per
01.03.2023 erfolgen.

3.

Dem Stadtsenat ist ab Inkrafttreten alle
zwei Monate über die Entwicklung der
Vormerkungen und den Stand der Zuteilungen zu berichten. Nach sechs Monaten ab Inkrafttreten ist eine Evaluierung vorzunehmen und dem Stadtsenat
vorzulegen.

4.

Alle bisherigen Anträge und Entwürfe
gelten mit der Beschlussfassung der
nun vorgelegten Richtlinien als zurückgezogen.

GR-Sitzung 15.12.2022

GR Mag. Plach: Es hat Gespräche gegeben. Es hat auch gute Gespräche gegeben.
Nichtsdestotrotz ist dieser Vorschlag nach
meiner Meinung ein großer Fehler. Ich bitte
darum, meinen Abänderungsantrag anzunehmen.
Die ausfinanzierten Wohnungen sind die billigsten, die wir in der Stadt haben. Ein Drittel der billigsten Wohnungen an jene Leute
zu vergeben, die über der Einkommensgrenze der Tiroler Wohnbauförderung liegen, ist einfach sozial ungerecht und ein
Fehler.
Das zweite große Problem, es ist im Antrag
nun zusätzlich beinhaltet: Bei zukünftigen
Bauvorhaben sollen die Hälfte der Wohnungen fördernahe realisiert werden. Das heißt,
wenn wir städtische Wohnungen auf einem
Grundstück errichten, das unter die Tiroler
Wohnbauförderungskonditionen fällt, dann
müssen wir doch bitte die billigsten Wohnungen, die wir bauen können, unter Wohnbauförderungsbedingungen errichten.
Der Kompromissvorschlag, den ich auf den
Tisch gelegt habe, ist nach meiner Meinung