Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.112

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43.9

MagIbk/41563/GfGR-AF/107/2022
Änderung der MGO, Auflösung
des Amtes Mag.-Abt. I, Personalwesen, und Errichtung der Stabsstelle Personalmanagement
(GR Depaoli)

Bgm. Willi: Die von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 24.11.2022
eingebrachte Anfrage wird mit beiliegendem
Bericht beantwortet.
Die Beantwortung der Anfrage gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat vom 14.12.2022 wurde den
Gemeinderatsmitgliedern im geschützten
Bereich der Homepage der Stadt Innsbruck
vor Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 2 Stunden und
10 Minuten.
GR Depaoli: Ich ersuche um
Eröffnung der Debatte.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, ÖVP,
SPÖ, LI, NEOS, FRITZ, TSB und ALI,
24 Stimmen):
Der Antrag auf Eröffnung der Debatte wird
angenommen.
GR Depaoli: Wir haben einige Fragen gestellt, mit deren Antworten ich eigentlich
nicht sehr viel anfangen kann.
"Frage 1: Welche MitarbeiterInnen, Abteilungen etc. im Stadtmagistrat der Stadt Innsbruck waren in die Entscheidung des Bürgermeisters eingebunden, das Amt für Personalwesen aufzulösen und eine Stabsstelle "Personalmanagement", wie auch immer, zu schaffen?

einbringen konnte. Das heißt, sie war nicht
dabei, als diese Entscheidung getroffen
wurde, sondern Sie haben erst eine Woche
später - das sagen Sie als Antwort auf die
nächste Frage - ein Gespräch mit ihr geführt.
Das geht aus Frage 5 hervor:
"Frage 5: Warum wurde Frau Magistratsdirektorin nicht in die Entscheidung des Bürgermeisters eingebunden, das Amt für Personalwesen aufzulösen?
Antwort: Es fand dazu ein Gespräch am
21.11.2022 statt."
Stimmt nun die Antwort auf die Frage 1 oder
jene auf Frage 5? Weiters fragte ich:
"Frage 7: Warum haben Sie nicht die Personalvertretung in Bezug auf die Entscheidung
- das Amt für Personalwesen aufzulösen
etc. - vorab informiert bzw. mit eingebunden?"
Sie verweisen auf die Antwort zu Frage 1, in
der Sie anführen, dass die Personalvertretung eine Stellungnahme zur Änderung abgegeben hat. Das heißt, die Antworten widersprechen sich mehrmals. Ich glaube,
schon feststellen zu können, dass das demokratische Mittel der Anfragen von Ihrer
Seite nicht sonderlich ernst genommen
wird, denn sonst könnten Sie sich nicht bei
unterschiedlichen Antworten selbst widersprechen.
Ich bitte dazu um eine Stellungnahme ihrerseits. Wir können natürlich auch die Magistratsdirektorin zu diesen Vorgängen befragen, weil Sie heute zufällig da ist.
Bgm. Willi: Richtig ist, dass die Magistratsdirektorin anderer Meinung war. Aber laut
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) liegt es in meiner Kompetenz,
die Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) zu ändern. Aufgrund dieser Kompetenz habe ich
das gemacht. (Unruhe im Saal)

Antwort: Die Entscheidung wurde vom Bürgermeister nach mündlicher Rücksprache
mit der bisherigen Personalamtsleiterin und
der Magistratsdirektorin getroffen. Die Personalvertretung hat eine Stellungnahme zur
Änderung der Magistratsgeschäftsordnung
abgegeben."

Wir hatten einen Termin, bei dem wir die
Änderung besprochen haben. MDin
Mag.a Herlitschka MSc hat mir gesagt, dass
sie meine Meinung nicht teilt, aber zur
Kenntnis nimmt, dass ich diese Änderung
der MGO machen kann.

Ich habe nun mitbekommen, dass die Magistratsdirektorin sich da überhaupt nicht

GR Depaoli: Weiters möchte ich auf die
Frage 2 eingehen:

GR-Sitzung 15.12.2022