Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.52
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1. Die Stadt Innsbruck übernimmt die Einrichtungskosten bis zu einer Höhe von € 340.000,-- nach erfolgter Generalsanierung für die städtische
Herberge Hunoldstraße 22.
2. Die im Jahr 2001 gewährte Barvorlage in der Höhe von ATS 2 Mio
(€ 145.345,66) an den Verein "Obdachlosenbetreuung Innsbruck-Stadt"
wird in einen Investitionszuschuss umgewidmet.
3. Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) einen weiteren Investitionszuschuss bis
zu einer Höhe von € 190.000,-- zur Finanzierung der Einrichtungskosten der städtischen Herberge.
4. Gleichzeitig wird ein Nachtragskredit in der Höhe von € 190.000,-- für
Vp. 5.42910.779200, Kapital-Transferzahlung - Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD), Einrichtung - Bedeckung Kommunaldarlehen, genehmigt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf eine kurze Erklärung zu diesem Projekt abgeben. Es ist so, dass wir die städtische Herberge
derzeit umbauen und erweitern, da der frühere Zustand nicht ganz befriedigend war. Wir hatten dort relativ große Zimmer für sechs bis sieben Personen, wo es immer wieder auf Grund der Belegung gewisse Konflikte gegeben hat. In den Nasszellen war die Situation sehr schlecht und es wird derzeit das Erdgeschoss, der dritte Stock sowie das Dachgeschoss entsprechend ausgebaut.
Bisher hat diese städtische Herberge über 70 Zimmer verfügt
und in Hinkunft wird es dort 88 Zweibettzimmer geben, wobei zum Teil jeweils zwei Zimmer mit einer gemeinsamen Nasszelle ausgestattet sind. Das
heißt, dass wir in der städtischen Herberge in der Hunoldstraße einen zeitgemäßen Standard haben werden.
Die Finanzierung der Bauarbeiten ist so vorgesehen, dass sie
von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) weitgehend
getragen werden und der Pachtzins entsprechend angehoben wird. Der
Pachtzins wird in der Folge auf die Tagsätze, die für diese städtische Herberge verlangt werden, umgelegt. Allerdings hat man seitens der Stadtverwaltung übersehen, dafür Sorge zu tragen, dass nach Abschluss der Bauarbeiten eine entsprechende Ausstattung mit Möbeln erfolgt. Ich habe darauf
hingewiesen, dass die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
GR-Sitzung 27.3.2003