Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.196

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 39.14)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2 4. Nov. 2022

b.Ptr<-AT/"200120-z~

Alternative Liste
Innsbruck

Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenal

Innsbruck, 24.11.2022

ANTRAG
Abänderung Wohnungsvergaberichtlinien Wohnsitzdauer
Der Gemeinderat beschließt folgende Abänderung der Wohnungsvergaberichtlinien:
1.3.
„Der/Die Wohnungswerberin muss zum Zeitpunkt der Vormerkung seit 5 Jahren ununterbrochen in
Innsbruck wohnhaft sein und einen Wohnbedarf vorweisen. Der Wohnsitz muss Mittelpunkt des
Lebensinteresses sein, der neben der Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden muss."

in:

„Der/Die Wohnungswerberin muss zum Zeitpunkt der Vormerkung seit einem Jahr ununterbrochen in
Innsbruck wohnhaft sein und einen Wohnbedarf vorweisen. Der Wohnsitz muss Mittelpunkt des
Lebensinteresses sein, der neben der Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden muss."

Alternative Liste Innsbruck - Schöpfstraße 9 - 6020 Innsbruck - tean· ®alterrativel1ste.at - "J"."Jw alternat1"1el1ste at - ZVR-Zah l: 1352368177

1/ c