Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.196
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(zu Punkt 39.14)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
2 4. Nov. 2022
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Alternative Liste
Innsbruck
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenal
Innsbruck, 24.11.2022
ANTRAG
Abänderung Wohnungsvergaberichtlinien Wohnsitzdauer
Der Gemeinderat beschließt folgende Abänderung der Wohnungsvergaberichtlinien:
1.3.
„Der/Die Wohnungswerberin muss zum Zeitpunkt der Vormerkung seit 5 Jahren ununterbrochen in
Innsbruck wohnhaft sein und einen Wohnbedarf vorweisen. Der Wohnsitz muss Mittelpunkt des
Lebensinteresses sein, der neben der Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden muss."
in:
„Der/Die Wohnungswerberin muss zum Zeitpunkt der Vormerkung seit einem Jahr ununterbrochen in
Innsbruck wohnhaft sein und einen Wohnbedarf vorweisen. Der Wohnsitz muss Mittelpunkt des
Lebensinteresses sein, der neben der Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden muss."
Alternative Liste Innsbruck - Schöpfstraße 9 - 6020 Innsbruck - tean· ®alterrativel1ste.at - "J"."Jw alternat1"1el1ste at - ZVR-Zah l: 1352368177
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