Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.62
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Projekt-Ausschuss behandelt werden. Dies trifft auch für Verkehrsprobleme usw. zu.
Für mich gilt der Artikel 20 Abs. 3 der österreichischen Bundesverfassung, in dem die Amtsverschwiegenheit steht. Unter die Amtsverschwiegenheit fällt mit Sicherheit nicht, dass Beschlussvorlagen vor ihrer Beschlussfassung, die öffentlich zu erfolgen hat, mit Betroffenen erörtert werden könnten. Sollte das ein Vorwurf sein, halte ich diesen für lachhaft undemokratisch. Diese Art von Vertraulichkeit wird es bei mir nicht
geben, dass etwas nur deshalb, weil es von einem städtischen Amt kommt
oder von einem amtsführenden Stadtrat zur Diskussion eingebracht wird,
unter die Geheimhaltungspflicht fällt.
Was unter Amtsverschwiegenheit und Geheimhaltungspflicht
fällt, steht in der österreichischen Bundesverfassung und im entsprechenden Paragraphen des Innsbrucker Stadtrechtes. Ich bin stolz darauf, diesen
Verfassungsartikel einzuhalten, aber sonst gibt es für mich als zweites nur
die vereinbarte Vertraulichkeit und diese habe ich auch immer eingehalten.
Wenn in der Sitzung des Kontrollausschusses einvernehmlich festgehalten
wurde, dass der Bericht solange nicht öffentlich erörtert wird, bis der Kurzbericht mit der Gemeinderatseinladung versandt wurde und ergo ein öffentliches Dokument ist, dann ist das für mich eine vereinbarte Vertraulichkeit,
an die ich mich immer gehalten habe.
Bgm. Zach: Wir alle wissen - GR Haller hat darauf repliziert -,
dass es in der Vergangenheit sehr wohl eine Vertrauenskrise gegeben hat.
Jeder im Gemeinderat weiß, welchen Fall ich meine, wobei die betreffende
Person nicht mehr Mitglied des Gemeinderates ist. Wenn ein Bericht der
Kontrollabteilung langweilig ist, heißt das, dass es keine großen Beanstandungen gegeben hat. Dieser Bericht hat keinen Unterhaltungswert, außer
dem, dass wir als Vertreter der Öffentlichkeit mit Fug und Recht sagen
können, dass in unseren Ämtern gut gearbeitet wird und gewissenhafte
Menschen tätig sind. Es konnten kleine Fehler festgestellt werden, die jedoch nach Möglichkeit berichtigt wurden. Wenn dies aber nicht möglich
war, hatte man eine Erklärung dafür. Dieses Ergebnis kann uns alle erfreuen.
GR-Sitzung 27.3.2003