Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.244
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Frage 30:
Müssen Not- oder Pufferwohnungen für in Not geratene Innsbrucker Bürger Ihrer
Meinung nach zwingend in Innsbruck zur Verfügung gestellt werden oder kann
dies auch in den Umlandgemeinden geschehen?
Antwort:
Die Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, übt nur die Vergabe von Wohnungen
aus, für welche die Stadt Innsbruck über die Vergaberechte verfügt.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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