Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.262
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(zu Punkt 43.8)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 30.11.2022
Schulveranstaltungen, Ansuchen um Zuschuss bei Mindestdauer von drei Tagen;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/106/2022;
ANFRAGE von GRin Mag.a Klingler-Newesely (NEOS) vom 24.11.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Klingler-Newesely hat am 24.11.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Eltern von SchülerInnen mit Hauptwohnsitz in Innsbruck können für Schulveranstaltungen ab
drei Tagen bei der Stadt Innsbruck einen Zuschuss beantragen. Die Förderung beträgt 30 %
der Kosten der Schulveranstaltung und ist an Einkommensgrenzen (= Nettoeinkommen aller
Familienmitglieder) gebunden.
Frage 1:
Wie wird das Einkommen berechnet?
Antwort:
Die Berechnung erfolgt aufgrund der beigebrachten aktuellen Einkommensunterlagen.
Frage 2:
Wie sind die Einkommensgrenzen definiert?
Antwort:
Das zuständige Fachamt richtet sich nach dem Faktor betreffend die Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung des Kinderbetreuungszuschusses. Nach
diesem Faktor werden mit Hilfe des Ausgleichszulagenrichtsatzes die Einkommensgrenzen berechnet.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
0h
55 min