Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.269

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Frage 1:

War das Vorhaben Neugestaltung Bozner Platz gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Innsbrucker
Gemeinderat ausfinanziert, und wenn ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Der § 51 (3) IStR bezieht sich auf den Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Jedes
Vorhaben muss für sich ausfinanziert sein. Aufträge für Vorhaben dürfen nur
vergeben und vertragliche Verpflichtungen hierüber nur eingegangen werden, wenn die zu ihrer Finanzierung vorgesehenen Mittelaufbringungen gesichert sind.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.10.2021 den im Ergänzungsantrag 2 vorgeschlagenen Baukostendeckel in Höhe von € 5,0 Mio. inkl. MwSt.
im Zuge der Vergabe der Planungsleitungen an den Gewinner des Realisierungswettbewerbes "Neugestaltung Bozner Platz" beschlossen.
Die in den Voranschlägen 2022 und 2023 vorgesehenen Beträge lauten wie
folgt:
2022:
2023

€ 670.000,-€ 4.350.000,--

Aus dem Rechenabschluss 2021 sind € 225.576,58 ersichtlich.
Frage 2:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Für die Neugestaltung des Bozner Platzes besteht noch kein Vergabebeschluss für die Bauarbeiten. Zum Zeitpunkt des Vergabebeschlusses muss
das Projekt jedenfalls ausfinanziert und müssen die zur Finanzierung vorgesehenen Mittel gesichert sein.

Frage 3:

Wie kann es sein, dass der Bürgermeister die tatsächlichen Kosten für die Neugestaltung des Bozner Platzes nicht weiß, obwohl mit den Bauarbeiten bereits begonnen wurde?

Antwort:

Die Ausschreibung für die Neugestaltung des Bozner Platzes erfolgt zu Jahresbeginn 2023 im offenen Verfahren. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich
aus dem Ausschreibungsergebnis und werden dem Stadtsenat zur Vergabeentscheidung vorgelegt. Bei den bisher beauftragten Bauarbeiten handelt es
sich um Vorarbeiten, deren Kosten selbstverständlich bekannt sind.

Frage 4:

Aufgrund welcher Kostenaufstellung bzw. Kostenschätzung wurden Förderungen
für die Neugestaltung des Bozner Platzes beantragt?

Antwort:

Der Förderantrag basiert auf der Kostenschätzung, wie sie auch dem Gemeinderat für die Beschlussfassung am 27.10.2021 bekannt gegeben wurde.

Frage 5:

Welche Förderungen wurden wann (Datum) vom Bürgermeister bzw. der Stadt
Innsbruck für die das Projekt Neugestaltung Bozner Platz beantragt, und in welcher
Höhe? (Um Aufstellung pro Förderungsgeber wird ersucht)

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