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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.271

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Frage 10:

Wenn nein, warum wurde kein Verkehrskonzept erarbeitet bzw. wann soll ein dementsprechendes Verkehrskonzept erarbeitet werden?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 9. Ein Verkehrsbescheid nach der Verkehrsverhandlung ergeht über Antrag des Bauführers (Baufirma nach Vergabeentscheidung).

Frage 11:

Wie hoch sind die Kosten für die Stadt Innsbruck für die Informationstafel am Bozner Platz inklusive Visualisierung? (Bitte um Kostenaufstellung)

Antwort:

Erstellung Visualisierung:
€ 2.040,-- inkl. MwSt.
Druck und Beklebung beigestellter Bautafeln: € 1.134,-- inkl. MwSt.

Frage 12:

Warum wird bei der Visualisierung Neugestaltung Bozner Platz vermittelt, dass die
Bäume 30 bis 40 Meter hoch werden, obwohl die Gleditsia triacanthos "Skyline"
maximal 15 bis 20 Meter hoch wird?

Antwort:

Die Visualisierung ist maßstäblich und vermittelt keine Höhe von 30 bis 40 m.
(Anmerkung: Die Traufenhöhe der unmittelbar umliegenden Gebäude beträgt
ca. 20 m)

Frage 13:

Warum wird mit der Neugestaltung Bozner Platz ausgerechnet unter einem grünen
Bürgermeister und einer ressortzuständigen Stadträtin (ebenfalls Grüne) eine der
letzten Grünflächen in der Stadt vernichtet und auf Blumenbeete verzichtet?

Antwort:

Die Stadt Innsbruck bekennt sich zur Baukultur und führt daher regelmäßig
für umfangreichere Neugestaltungen des Straßenraumes Wettbewerbsverfahren durch. Dies ergibt sich zudem in Anwendung des Bundesvergabegesetzes (BVergG). Die Neugestaltung Bozner Platz wurde als offenes Wettbewerbsverfahren in Anwendung der Wettbewerbsordnung der Kammer durchgeführt. Das Ergebnis wurde von einem Preisgericht (Jury) ermittelt. Das
Preisgericht hat in der Begründung unter anderem formuliert:
"Das Projekt verwendet als traditionelles Gestaltungsmittel Baumsetzungen,
um innerhalb des vorhandenen Platzraumes ein spannungsreiches Wechselspiel von kontrastreich inszenierten Raumqualitäten zu schaffen. Ein Baumkarree erzeugt als Raum im Raum eine wohltuend kühle Zone, die im Kontrast
zu einer gänzlich von Bepflanzungen frei gehaltenen, überraschend offenen
Raumzone im Übergangsbereich zur Wilhelm-Greil-Straße steht. Sphären der
Ruhe und Intimität unter dem Baumdach und Zonen von bühnenartiger Offenheit werden ergänzt durch Baumreihen westlich der Greilstraße und nördlich
der Brixner Straße."

Frage 14:

Welches Unternehmen hat wann (Datum) ein externes Gutachten erstellt (keine
Stellungnahme), welches attestiert, dass eine Versetzung der Winterlinde nicht
möglich ist bzw. sinnvoll erscheint?

Antwort:

Nach dem deutschen Gutachter- und Sachverständigenverband ist ein Gutachten "[…] immer eine Stellungnahme, die mit einer besonderen Sachkunde,
Fachwissen und Erfahrung erstellt wurde". Um die Verpflanzbarkeit der Linde
beurteilen zu können, wurde von der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, ein Experte
als Sachverständiger beigezogen. Der zur Beurteilung beigezogene Mitarbeiter der international tätigen Firma Opitz verfügt über jahrelange Erfahrung auf
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