Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.272
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diesem Gebiet. Zunächst erging am 18.03.2022 eine schriftliche Stellungnahme aufgrund von übermittelten Daten. Bei einem Termin vor Ort am
17.05.2022 wurden diese Angaben dann konkretisiert und vom Experten (=
Sachverständigen) eine Größtbaumverpflanzung als möglich, aber nicht sinnvoll erachtet. Somit wurden vom Experten Grundlagen genauestens erhoben
(= Befund) und daraus Schlussfolgerungen gezogen (= Gutachten). Die genaue Beschreibung ist in der Stellungnahme zum gemeinderätlichen Antrag
MagIbk/41563/GfGR-AT/37/2022 vom 06.10.2022 nachzulesen.
Frage 15:
Liegt dieses gegenständliche Gutachten für Mitglieder des Gemeinderates zur
Einsicht auf, und wenn ja, wo?
Antwort:
Dieses ist in der Stellungnahme zum gemeinderätlichen Antrag
MagIbk/41563/GfGR-AT/37/2022 vom 06.10.2022 nachzulesen.
Frage 16:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 15.
Frage 17:
Es ist allgemein bekannt, dass StRin Mag.a Schwarzl den Gemeinderat mittels Fehlinformation informierte und es kein externes Gutachten, wie in der Gemeinderatsitzung im Oktober behauptet, zum Gesundheitszustand der alten Winterlinde gegeben hat. Wie bewerten Sie als Bürgermeister die gegenständliche Fehlinformation
von StRin Mag.a Schwarzl und welche Konsequenzen ziehen Sie als Bürgermeister
daraus?
Antwort:
Das Gutachten zum Gesundheitszustand des Baumes wurde von den Amtssachverständigen der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, erstellt. Wie sich nach der
Fällung herausstellte, waren die Einschätzungen der Amtssachverständigen
zu hundert Prozent richtig. Die Beiziehung eines externen Gutachters bzw.
Sachverständigen bezog sich immer nur auf die Möglichkeit der Größtbaumverpflanzung.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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