Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.66
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Grünen und einer Stimmenthaltung der Fraktion "Für Innsbruck" wegen
Befangenheit),
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F5, Igls,
Bereich Bilgeristraße Nr. 5 und Nr. 9 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1 {2. Entwurf}, Zeichn. Nr. 3645), und des Entwurfes des
Bebauungsplanes Nr. IG - B3, Igls, Bereich Bilgeristraße Nr. 5 und Nr. 9
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IG - B1a {3. Entwurf}, Zeichn.
Nr. 3666), gemäß § 56 Abs. 3 TROG 2001 zu beschließen.
Es geht hier um die Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Bau- und Projekt-Ausschuss hat sich in der Vergangenheit schon mehrmals mit diesem
Ansuchen befasst und hat sich dieses Projekt auch angesehen. Es konnte,
damit der Eigentümer für den Eigenbedarf vorsorgen kann, eine Lösung
gefunden werden. Gleichzeitig muss der Eigentümer aber einer gewissen
Rückwidmung eines Bereiches zustimmen, der ohnedies als Landschaftsschutzgründen freigehalten werden sollte.
GR Hafele: Ich melde Stimmenthaltung an.
GR Mag. Fritz: Ich melde die Stimmenthaltung für die ganze
Fraktion an.
B: (bei Stimmenhaltung GRÜNE
und von GR Hafele)
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 17.3.2003 wird angenommen.
GR Ing. Krulis: Ich möchte noch ersuchen, dass in Zukunft im
Bericht des StR Dr. Gschnitzer nicht mehr Stimmenthaltung der Partei "Für
Innsbruck" geschrieben wird.
StR Dr. Gschnitzer: Ich habe diesen Bericht nicht selbst geschrieben.
GR-Sitzung 27.3.2003