Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.275

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(zu Punkt 43.12)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 07.12.2022

Innsbrucker Bergsilvester, Fassadenmapping, Energieverbrauch;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/110/2022;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 24.11.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 24.11.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Wie andere Gemeinden und Städte auch, wird in Innsbruck die Beleuchtung von öffentlichen
Gebäuden früher ausgeschaltet. Damit solle Energie gespart werden. Ebenso werden Sparmaßnahmen nicht nur bei der öffentlichen Beleuchtung und in den städtischen Beteiligungen
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GmbH (OSVI) gesetzt, auch im Stadtmagistrat und bei der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) wird Energie gespart. Büroräume werden auf maximal 20 Grad Celsius
beheizt.
Trotzdem wird die Lichtshow am Inn beim Bergsilvester stattfinden, was eigentlich einen Widerspruch zu den genannten Energiesparmaßnahmen darstellt.
Frage 1:

Ist es für den Bürgermeister ein Widerspruch, dass einerseits seitens der Stadt
Innsbruck Energie gespart wird und andererseits im Rahmen des Bergsilvesters
eine pompöse Lichtshow am Inn stattfindet?

Antwort:

Nein. Siehe Antworten zu den Fragen 4 und 5. Der Stromverbrauch ist begrenzt und auf die Durchführung des Bergsilvesters soll auch zum Jahreswechsel 2022/2023 nicht verzichtet werden.

Frage 2:

Wenn ja mit welcher Begründung?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.