Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.284
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3. Werden vonseiten der Stadt oder des Landes bereits Beihilfen gewährt, die sicherstellen,
dass die Wohnkostenbelastung in den lnnsbrucker Stadtwohnungen mehr als ein Viertel des
Haushaltseinkommens beträgt? Wenn ja, welche?
4. Inwieweit wird die Wohnkostenbelastung bei der Zuweisung einer Stadtwohnung an einen
Wohnungswerber berücksichtigt? Gibt es diesbezüglich einen konkreten Schwellenwert, den
die Wohnkosten bei der Zuweisung nicht überschritten werden darf/soll? Wenn ja, wie hoch
ist dieser?
GR Mesut Onay
Alternative Liste Innsbruck
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