Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.67
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22.
III 1145/2003
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F25,
Hötting-West, Teilfläche der Gpn. 913 und 918, KG
Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HW - F1, Zeichn. Nr. 2645)
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen eine Stimme der Innsbrucker Grünen und gegen eine Stimme der SPÖ sowie bei einer Stimmenthaltung der ÖVP),
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F25,
Hötting-West, Teilfläche der Gpn. 913 und 918, KG Hötting (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F1, Zeichn. Nr. 2645) zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2001
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.
Ich melde mich als Debattenredner! Ich habe mich deshalb der Stimme
enthalten, da es hier um die Errichtung eines Pferdestalles beim Berchtoldshof geht, der durch eine außergewöhnliche Entwicklung zu dieser Genehmigung gekommen ist. Alt-Bgm. DDr. van Staa hat damals schon gesagt, dass diese Vorgangsweise alles eher als richtig und korrekt war.
Ich möchte daher für meine Person die Stimmenthaltung anmelden. Es kann nicht zum System werden, dass man Bauten teilweise errichtet und letzten Endes im Nachhinein eine Bewilligung bekommt. Ich
glaube, dass eine ordentliche sowie eine korrekte Abwicklung die Norm
und nicht eine andere Vorgangsweise die Legalisierung einer Sache - die
im gegenständlichen Fall nicht in Ordnung war - sein sollte. Über die inhaltliche Notwendigkeit dieser Maßnahme, sprich des Stalles usw., mag es
GR-Sitzung 27.3.2003