Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.290

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9. Kann der Bürgermeister alleine darüber entscheiden, welche Bundesgelder aus dem COVI0-19-Krisenbewältigungsfonds für welches Projekt beantragt werden, und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Vom Bozner Platz wissen wir aufgrund einer Anfrage des Gerechten Innsbruck des Bürgermeisters,
dass
die gegenständlichen
Fördergeiger aus
dem
COVID-19Krisnebewältigungsfonds aufgrund einer lediglichen Kostenschätzung erfolgten. Aufgrund
welcher Faktenlage wurden die Förderungen für die weiteren gegenständlichen Projekte aus
dem COVID-19 - Krisenbewältigungsfonds beantragt? (Um Beeantwortung pro Projekt wird
ersucht}
12.
Aufgrund
der
bereits
erhaltenen
Fördergelder
aus
dem
COVID-19Krisenbewältigungsfond erspart sich die Stadt Innsbruck 16.680.369,90 Euro, sollte auch die
Förderung für den Neubau Halle und Zubau Verwaltung ausbezahlt werden. Wie werden die
ersparten 16.680.369,90 Euro im Detail verwendet bzw. wer entscheidet darüber?
13. Wie und durch wen erfolgt die Korrektur etc. des Doppelbudgets 2023/2024 der Stadt
Innsbruck aufgrund der bestenfalls 16.680.369,90 Euro?
14. Wann wurden die Förderung für den Neubau Halle und Zubau Verwaltung Berufsfeuerwehr in der Höhe wn 3.380.000,00 Euro beantragt? (Datum}
15. Wann erfolgte die verbindliche Zusage der Förderstelle, dass die für den Neubau und
Zubau Verwaltung Berufsfeuerwehr in der Höhe von 3.380.00,00 Euro beantragte Förderung
auch ausbezahlt wird? (Datum}
16. Wann wurden die Kosten für welche Projekte (Sanierung Wohn- und Geschäftsgebäude
Haydnplatz 5, Sanierung des Flachdaches, MS O-Dorf, Großinstandsetzung, VS Siegmairstraße, Bestandsadaptierung und Außenlagen KG Müllerstraße, den KG in der Au - Erweiterung + GIS,Generalsanierung der lnnbrücke, Umgestaltung des Bozner Platzes, den Neubau
Halle und Zubau Verwaltung Berufsfeuerwehr} der Stadtgemeinde Innsbruck selbst als Ausgaben in der Buchhaltung erfasst? (Um Aufstellung - Datum der Erfassung in der Buchhaltung der Stadtgemeinde Innsbruck- pro Projekt, wird ersucht.)
17. Ist es richtig, dass für die lnnsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein Projekt
gleich teuer kommt, egal ob selbiges über die Stadt Innsbruck, über das Land Tirol bzw. über
den Bund etc. finanziert bzw. teilfinanziert wird?
18. Für welche Vorhaben will der Bürgermeister aufgrund des Kommunalen Investitionsgesetzes 2023 16.418,002,00 Euro beantragen bzw. wann wird der Gemeinderat der Stadt Innsbruck diesbezüglich in die Entscheidungen mibneingebunden?

Gerald Depaoli, Gemeinderat