Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.296
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Stadtmagistrat Innsbruck
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Dipl.Ing.Manfred Roner
Ersatzgemeinderat der lnnsbrucker Grünen
Innsbruck, 15.12.2022
ANFRAGE
Ultrafeinstaub Flughafen und Autobahn
Herr Bürgermeister Georg Willi als Eigentümervertreter und Herr Vizebürgermeister
Johannes Anzengruber als Verantwortlicher für die Gesundheit mögen folgende
Fragen zum Thema Ultrafeinstaub rund um den Flughafen und Autobahn
beantworten:
Feinstaub gibt es in zwei Größen, nämlich fein und ultrafein. Sie unterscheiden sich
im Durchmesser der Schwebeteilchen mit den Maßen 10µm als PM10 und 2.Sµm als
PM2.5 für Feinstaub und der Kleinheit von 0.001 - 0.1 µm (= 1-100 Nanometer) für
Ultrafeinstaub. Der wesentlich kleinere Ultrafeinstaub wird als deutlich
gesundheitsgefährdender als Feinstaub eingestuft, weil diese winzigen Partikel
beweglicher sind, tiefer in den Körper eindringen können und medizinisch als
maßgeblich für Krankheiten der Organe Lunge, Herz und Hirn (Demenz) eingestuft
werden. Ultrafeinstaub ist auch deshalb medizinisch beachtenswerter als Feinstaub,
weil diese Partikel im Gegensatz zu rußähnlichen Partikeln in der Luft schwebend
bleiben und sich wegen des geringen Gewichtes nicht absetzen.
Die Messung dieser Partikel des Ultrafeinstaubs erfolgte bisher europaweit eher
zaghaft, weil weniger die Gewichtsmenge von Relevanz ist, sondern die Anzahl der
Partikel. Erste Untersuchungen gab es in Frankfurt, Hamburg und Zürich bei den
jeweiligen Flughäfen, weil Flugzeugtriebwerke als besonders schadstoffreich bei
Ultrafeinstaub eingestuft werden. Eine Berücksichtigung dieser Ergebnisse ist auch
für Innsbruck wichtig, obwohl der Flugverkehr an den drei erwähnten Flughäfen
deutlich stärker ist als in Innsbruck, aber die topologische Lage mit der Verbreitung
der Partikel im Flachland deutlich besser ist als in der engen Tallage in Innsbruck.
Die lnnsbrucker Grünen . Maria-Theresien-Straße 18 . 6020 Innsbruck