Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf

- S.71

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- 441 -

Die Innsbrucker Grünen begrüßen dieses erste Ergebnis. Da jedoch von der
künftigen Vorgangsweise her noch einiges unklar ist bzw. uns die rechtzeitige Einbindung der Betroffenen ein besonderes Anliegen ist,
"möge der zuständige Umweltreferent folgende dringende Anfrage beantworten:
1. Zur Vereinbarung, künftig keine Masten in sensiblen Bereichen aufzustellen:
1.1 in welcher Entfernung zu diesen sensiblen Bereichen sollen künftig Handymasten errichtet werden können, bzw. erfolgt im konkreten Einzelfall eine genaue Einmessung?
1.2 Fallen unter sensible Bereiche auch Alten- und Pflegeheime?
1.3 Wie wird mit bereits im Umfeld solcher sensiblen Bereiche bestehenden Handymasten umgegangen, bzw. werden diese sukzessive
entfernt?
2. Zur Durchführung von Kontrollmessungen seitens der Betreiber auf
Wunsch der Mag.-Abt. VI, Referat für Umwelttechnik und Abfallwirtschaft:
2.1 Wodurch wird der Wunsch der Mag.-Abt. VI, Referat für Umwelttechnik und Abfallwirtschaft auf Messungen ausgelöst? Beziehungsweise ist daran gedacht, dass Bürgerinnen und Bürger an
das Referat herantreten können und dieses dann die entsprechenden Messungen veranlasst?
2.2 Wird bei diesen Messungen eine kompetente Person des Stadtmagistrates Innsbruck anwesend sein, die dann mit den Bürgerinnen
und Bürgern die Messergebnisse interpretiert? Wenn ja, wer?
2.3 Wie wird mit diesen Messergebnissen umgegangen? Beziehungsweise hat die Stadt Innsbruck die Möglichkeit, die Netzbetreiber
auf Grund der Messergebnisse zu veranlassen, Adjustierungen an
bestehenden Anlagen vorzunehmen, bzw. die Anlagen überhaupt
zu versetzen oder zu entfernen?
Welche an den Hausfassaden gemessenen Werte werden für welches Vorgehen ausschlaggebend sein?
3. Zur künftig vorgesehenen verstärkten gemeinsamen Nutzung von
Masten:
Da ein mehrfach genutzter Sender eine stärkere elektromagnetische
Strahlung erzeugt als mehrere schwächere Sender - ist daran gedacht,
die Mehrfachnutzung im Einzelfall je nach dadurch zu erwartender
Strahlung zu entscheiden. Beziehungsweise an welchem Grenzwert
wird sich die Stadt Innsbruck orientieren?
4. Zum geplanten Handymasten-Plan:
GR-Sitzung 27.3.2003