Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.330
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2) Politik: Die Koord inationsstelle soll den Stadtsenat begleiten und bei seinen Entscheidungen beraten und für die Themen Barrierefreiheit und Teilhabe sensibilisieren. Die Koordinationsstelle wird in regelmäßigen Abständen Uährlich) mittels Bericht dem Stadtsenat und/oder
dem Gemeinderat über die Fortschritte der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
informieren.
3) Bürger:innen: Anregungen aus der Bevölkerung zur Verbesserung der Situation sollen
laufend aufgenommen werden . Zusätzlich sollen Bürger:innenforen, die wirklich barrierefrei
sein müssen, in Kooperation mit der Bürger:innenbeteiligung und den Stadtteilzentren der
ISO durchgeführt werden.
4) Behindertenbeirat: Das Wissen und die Erfahrung dieses Gremiums sowie der darin vertretenen lnteressensvertretungen fl ießen in die Arbeit der Koordinationsstel le ein. Sie wird
als Geschäftsstelle des Behindertenbeirates fung ieren.
5) Öffentlichkeitsarbeit: Um die Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung und Sichtbarkeit zu
Themen der Inklusion, Barrierefreiheit und Teilhabe der Bevölkerung lnnsbrucks näher zu
bringen.
Zielsetzung
Die Koordination und Unterstützung der städtischen Dienststellen sowie der städtischen Beteiligungen in allen Belangen der Barrierefreiheit und Teilhabe sowie bei der Umsetzung der
- UN-Behindertenrechtskonvention. Weiters soll ein Masterplan als strategisches Arbeitsprogramm für den Stadtmagistrat erarbeitet weraeri,- der als Lfmsetzungsplan von Projekten in
Innsbruck hin zu einer tatsächlichen Barrierefreiheit, die uneingeschränkte selbstständige
und freie Teilhabe für wirklich jede und jeden, die/der in Innsbruck lebt, die Stadt besucht oder sich über sie informieren will , dienen soll.
Arbeitsaufgabenfelder (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
• Alle Dienstleistungen des Magistrat Innsbruck sowie der Beteiligungen der Stadt
müssen barrierefrei werden.
•
Sämtliche Informationskanäle des Magistrat Innsbruck sowie der Beteiligungen der
Stadt Innsbruck müssen barrierefrei werden .
•
Alle Gebäude, besonders jene mit Parteienverkehr, der Stadt Innsbruck sowie der
Beteiligungen müssen barrierefrei werden.
•
Um den Prozentsatz an zur Verfügung stehenden barrierefreien Wohnungen in Innsbruck deutlich zu erhöhen, sollen Optionen erarbeitet werden , die ermöglichen, dass
mög lichst viele neuerrichtete Wohnung und Wohnanlagen in Innsbruck barrierefrei
sind oder ohne großen Aufwand entsprechend nachgerüstet werden können . Dies gilt
für den geförderten wie den nicht geförderten Wohnbau.
•
Um den Prozentsatz an zur Verfügung stehenden barrierefreien Wohnungen in Innsbruck deutlich zu erhöhen, sollen bei Generalsanierungen von gemeinnützigen
Wohnanlagen die Bestandswohnungen barrierefrei gemacht bzw. so adaptiert werden, dass eine entsprechende Nachrüstung einfach und kostensparend umgesetzt
werden kann.